Anhand von dokumentierten Fällen wird dargelegt, wo unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in ihren Rechten verletzt und ihre Bedürfnisse hinter die restriktive Migrationspolitik zurückgestellt werden. Wie bereits in früheren Berichten, stellt die Beobachtungsstelle fest, dass die Kinderrechte nur ungenügend umgesetzt werden.
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Kinder und Jugendliche flüchten vor Armut, Krieg, Bedrohung, Misshandlungen oder auch, wenn ihre Eltern verstorben sind. Ebenfalls werden sie nicht selten nach Europa geschickt, mit der Hoffnung, Geld nach Hause bringen zu können, um die Familie finanziell zu unterstützen. Angekommen in der Schweiz, sind migrierende UMA mit verschiedenen Schwierigkeiten und Hürden konfrontiert. Mangelnde Sprachkenntnisse, das Zurechtfinden in einer neuen Situation, die Konfrontation mit einer fremden Kultur und die Konflikte mit den eigenen Wertvorstellungen führen zu Verunsicherung. Hinzu kommen zusätzliche Herausforderungen wie der Zugang zur Gesundheitsversorgung, Armut, Diskriminierung und der soziale Ausschluss. Umso wichtiger ist es daher, sie eng und vertrauensvoll zu begleiten und ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt zu stellen. Das schweizerische Asylverfahren trägt aber diesem Umstand nicht Rechnung.
Kinderrechtskonvention nur ungenügend umgesetzt
Es darf nicht sein, dass die besonders verletzliche Gruppe von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen migrationspolitischen Interessen zum Opfer fällt und nicht den Schutz und die Unterstützung erhält, auf die sie gemäss der UN-Kinderrechtskonvention und zahlreichen internationalen Leitlinien Anspruch hat. Jede/r UMA hat das Recht auf eine kindgerechte Befragung und in diesem Sinne auf ein ebensolches Rechtssystem. Das Asylverfahren muss das Wohl eines Kindes und eines Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört nebst einem schnellen Verfahren auch ein schneller Asylentscheid. Dadurch erhalten diese Kinder und Jugendliche eine echte Chance, ihr Leben aufzubauen.
Dringender Handlungsbedarf
Die fachlichen Grundlagen für ein kindgerechtes Rechtssystems und entsprechende standardisierte Prozesse im Asylverfahren dafür bestehen, dazu zählen die Kinderrechtskonvention und auch die Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz. Nebst fachlichen Grundlagen braucht es jedoch den entsprechenden politischen Willen, die daraus gewonnenen Ergebnisse umzusetzen. Leider wurden in den letzten Jahren zahlreiche parlamentarische Vorstösse für die Verbesserung der Situation UMA abgelehnt. Auf kantonale Unterschiede ist zu verzichten und eine Harmonisierung ist zu verwirklichen, vormundschaftliche Massnahmen und ein/e RechtsvertreterIn müssen bereits ab Einreichung des Asylgesuchs zur Seite gestellt werden, Jugendliche zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Entsprechende Schutzbestimmungen sind im Asylgesetz zu verankern. Ein Ausbau der Zentren mit Heimstatus oder einem zu vergleichenden Standard muss stattfinden. UMA müssen intensiv und kindgerecht 24-Stunden betreut werden, und zwar von ausgebildeten Betreuungskräften und, falls nötig, begleitet von PsychologInnen.
Dies und die Umsetzung weiterer wichtiger Elemente eines kindgerechten Migrationsrechts fordert die SBAA in ihrem aktuellen Fachbericht.