Gerade heute – 70 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – wurde Anni Lanz vom Bezirksgericht Brig für ihr solidarisches Handeln verurteilt. Sie wurde wegen «Erleichterung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz» in einem leichten Fall schuldig gesprochen (Art. 116 Ausländergesetz).
Die Menschenrechtsaktivistin wollte im vergangenen Februar einen Afghanen, der nach Italien ausgeschafft worden war, von Domodossola zurück in die Schweiz holen. Nebst der unrechtmässigen Ausschaffung begründet sie ihr Handeln damit, dass sie den kranken und suizidgefährdeten Afghanen bei Temperaturen von minus 10 Grad nicht auf der Strasse lassen konnte. Wie die SBAA berichtete, fand am vergangenen Donnerstag in Brig der Prozess statt.
In seinem Urteil argumentiert der Richter insbesondere damit, dass vor Gesetz alle gleich sind und Anni Lanz daher trotz guter Intention bestraft werden müsse. Im massgebenden Zeitpunkt habe für den Afghanen keine unmittelbare Lebensgefahr bestanden. Das Bezirksgericht hob die bedingte Geldstrafe auf, erhöhte aber die Busse. Zudem muss Anni Lanz die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die SBAA kritisiert das Urteil, das eine Kriminalisierung von humanitärer Hilfe und Solidarität zur Folge hat. Menschen, die sich uneigennützig, friedlich und solidarisch einsetzen und keine finanziellen Vorteile aus ihrem humanitären Handeln ziehen, sollen geschützt und nicht sanktioniert werden.
Medienmitteilung von Amnesty International: Flüchtlingshelferin in Brig verurteilt – Amnesty International kritisiert Urteil scharf
Bericht der Aargauer Zeitung: Flüchtlingshelferin Anni Lanz wegen Schleppertätigkeit verurteilt – und so viel kostet es die 72-Jährige