Gestern hat die Herbstsession des Bundesparlaments begonnen. Vielleicht schon heute Dienstag, 13. September 2022, spätestens aber in den kommenden Tagen, befasst sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative 20.451- «Armut ist kein Verbrechen». Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) unterstützt das Anliegen dieses politischen Vorstosses vollumfänglich und hat deswegen – gemeinsam mit weiteren Partner:innen – eine gleichnamige Allianz ins Leben gerufen und hat allen Nationalrät:innen im Vorfeld eine Stellungnahme zukommen lassen.
Armutsbetroffene Menschen, die auf Grund ihrer Lebenssituation unverschuldet auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, werden heute doppelt bestraft: zusätzlich zu der schon schwierigen und belastenden persönlichen Situation erleiden sie schwerwiegende aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Das ist unverhältnismässig und deswegen ist es wichtig, dass das Gesetz so geändert wird, wie dies die parlamentarische Initiative fordert.
Die Initiative schlägt vor, dass die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung von Ausländer:innen, die sich seit mind. 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, aufgrund von Sozialhilfebezug nicht widerrufen werden soll. Dies gilt nicht, wenn diese Personen «die Situation, welche zur Bedürftigkeit geführt hat, mutwillig herbeigeführt oder mutwillig unverändert gelassen» haben.