Besorg­nis­er­re­gen­de Ergeb­nis­se einer Befra­gung abge­wie­se­ner Asylsuchender

Am 1. März 2019 star­te­te das neue Asyl­ver­fah­ren gemäss revi­dier­tem Asyl­ge­setz. Die­ses hat­te unter ande­rem zur Fol­ge, dass allen Asyl­su­chen­den eine man­da­tier­te Rechts­ver­tre­tung zur Sei­te gestellt wird. Die­se kann bei Zwei­feln an der Recht­mäs­sig­keit eines Asy­l­ent­scheids eine Beschwer­de ein­rei­chen. Mehr Infor­ma­tio­nen zum neu­en Asyl­ver­fah­ren fin­den sie in unse­rem Bei­trag: Das Asyl­ver­fah­ren kurz erklärt.

Pikett Asyl hat nun wäh­rend einem hal­ben Jahr Per­so­nen in der Regi­on Nord­west­schweiz und Zürich zu ihren Erfah­run­gen mit der man­da­tier­ten Rechts­ver­tre­tung befragt und die Erkennt­nis­se in einem Fach­be­richt veröffentlicht.

Mehr als die Hälf­te der Befrag­ten gab an, kein (39%) oder nur wenig (15%) Ver­trau­en in die beauf­trag­te Rechts­ver­tre­tung zu haben. Als Grund wur­de unter ande­rem die wahr­ge­nom­me­ne Nähe zum SEM genannt. Zudem gaben 39% der Befrag­ten an, bei jedem Ter­min einer ande­ren Per­son gegen­über geses­sen zu haben, was mit­ur­säch­lich für das man­geln­de Ver­trau­en sein dürf­te. Schliess­lich gaben 62% der Befrag­ten an, dass ihre Rechts­ver­tre­tung bei Fra­gen oder Pro­ble­men nicht erreich­bar war.

Pikett Asyl hat auch die Gerichts­sta­tis­ti­ken aus dem Zeit­raum von 2022 bis zum ers­ten Halb­jahr 2024 aus­ge­wer­tet und kam zum Schluss, dass es zweit­wei­se zu ver­mehr­ten Fehl­ein­schät­zun­gen der Erfolgs­chan­cen einer Beschwer­de durch die man­da­tier­te Rechts­ver­tre­tung kam. Bis zu 61% der erfolg­rei­chen Beschwer­den wur­den nicht von der zuge­wie­se­nen Rechts­ver­tre­tung, son­dern von unab­hän­gi­gen Rechts­ver­tre­tun­gen oder im Rah­men von Lai­en­be­schwer­den ein­ge­reicht. Das Man­dat wur­de also in vie­len Fäl­len von der zuge­wie­se­nen Rechts­ver­tre­tung nie­der­ge­legt, obwohl eine Beschwer­de Aus­sicht auf Erfolg gehabt hätte.

Der Fach­be­richt weist auf ekla­tan­te Män­gel des Rechts­schut­zes von Asyl­su­chen­den im neu­en Asyl­ver­fah­ren hin. Ange­sichts die­ser Befun­de drängt sich eine umfas­sen­de Eva­lua­ti­on des Rechts­schut­zes von Per­so­nen auf, die in der Schweiz Schutz suchen. Der Zugang zum Recht ist gera­de für Asyl­su­chen­de von über­ra­gen­der Bedeu­tung, zumal ihnen im Fal­le eines feh­ler­haf­ten Asy­l­ent­schei­des im schlimms­ten Fall Tod und Fol­ter dro­hen können.

Die Medi­en­mit­tei­lung zum Fach­be­richt fin­den sie hier.

07. Febru­ar 2025 (ls)