Ungültigkeitserklärung bis zum 25. Lebensjahr
Zukünftig können minderjährig geschlossene Ehen bis zum 25. Geburtstag der betroffenen Person für ungültig erklärt werden – bisher war dies nur bis zum 18. Lebensjahr möglich. Diese verlängerte Frist ermöglicht es den Betroffenen, sich selbstbestimmt mit ihrer Situation auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Schritte zur Ungültigerklärung einzuleiten. Behörden und betroffene Personen erhalten so mehr Zeit, um das notwendige rechtliche Vorgehen zu prüfen.
Anerkennung von Auslandsheiraten nur unter strengen Bedingungen
Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen werden in der Schweiz nicht mehr anerkannt, wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Neuregelung richtet sich besonders gegen sogenannte „Sommerferienheiraten“, bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während eines Auslandsaufenthalts verheiratet werden. Künftig sind solche Ehen in der Schweiz rechtlich wirkungslos, was den Druck auf Familien erhöht, solche Verbindungen gar nicht erst einzugehen.
Ausnahme für den Schutz der Betroffenen
Keine Anerkennung von Ehen unter 16 Jahren
Ehen, bei denen einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschliessung jünger als 16 Jahre war, werden in der Schweiz generell nicht mehr anerkannt. Diese Altersgrenze soll dem besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen entsprechen und der Gefahr vorbeugen, dass besonders junge Personen in eine Ehe gezwungen werden.
Gesetzliche Anpassungen in weiteren Bereichen
Neben den Änderungen im ZGB und IPRG betreffen die Anpassungen auch das Strafgesetzbuch, das Partnerschaftsgesetz, das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Asylgesetz. Die koordinierten Änderungen sollen sicherstellen, dass Minderjährigenheiraten umfassend und systematisch unterbunden werden können.
Mit diesen Maßnahmen stärkt der Bundesrat den Schutz von minderjährig verheirateten Personen und reagiert auf die Notwendigkeit eines verbesserten rechtlichen Rahmens zur Prävention und Sanktionierung von Minderjährigenheiraten.
28. Oktober 2024 (ls)