Die regionale Beobachtungsstelle der Romandie hat ihren Bericht „9e rapport d’observation – Une radiographie du contrôle migratoire en Suisse“ veröffentlicht. Ihre Erkenntnisse werden von konkreten Fallbeispielen untermauert.
Im asylrechtlichen Bereich zeigt die regionale Beobachtungsstelle auf, dass die Kriterien im Asylverfahren weiterhin sehr restriktiv angewendet werden und im Fall von Gesuchsteller*innen aus Eritrea noch verschärft wurden. Für die Personen im Asylverfahren ist es eine grosse Herausforderung, ihre Asylgründe glaubhaft zu machen und es gibt zahlreiche administrative Hürden. Die Bedingungen in der Schweiz für Personen mit einem negativen Asylentscheid bleiben besorgniserregend. Besonders prekär ist die Situation von vorläufig aufgenommenen Personen, von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen.
Wie die regionale Beobachtungsstelle feststellt, kommen auch im ausländerrechtlichen Bereich fragwürdige und teilweise rechtswidrige Anforderungen sowie falsche Entscheide vor. Gerade migrierte Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, sehen sich mit Schwierigkeiten konfrontiert, um nach der Trennung von ihrem Ehemann die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Auch im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) verstossen gewisse Behörden gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn sie bei der Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen oder beim Familiennachzug Kriterien anwenden, die vom Gesetz nicht vorgesehen sind.
Die dokumentierten Fälle werfen die Frage der Verhältnismässigkeit von gewissen Entscheiden in Bezug auf die Grundrechte auf. Die Fälle zeigen auch, wie wichtig die Arbeit von Rechtsberatung- und vertretung ist.