Asyl­ver­fah­ren sol­len umge­hend sis­tiert werden

Auf­grund des Coro­na-Virus sol­len die Asyl­ver­fah­ren in der Schweiz sis­tiert wer­den. Die SBAA unter­stützt die Forderungen. 

Die Frei­platz­ak­ti­on Basel stellt in einem Brief an das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on (SEM) fol­gen­de Forderungen:

Das SEM sol­le umge­hend und bis auf Wei­te­res kei­ne Asy­l­ent­schei­de mehr erlas­sen, resp. den Abschluss der der­zeit noch hän­gi­gen Asyl­ver­fah­ren (alt- wie neu­recht­lich) sis­tie­ren, also ein Ent­scheid­mo­ra­to­ri­um  erlas­sen. Betrof­fen von den Mass­nah­men des Bun­des sind alle – auch im Asyl­we­sen. Alle Asyl­su­chen­den, alle Mitarbeiter*innen des SEM, der kan­to­na­len Behör­den, des Rechts­schut­zes in den Bun­des­asyl­zen­tren, der ande­ren (Rechts)Beratungs- und Anlauf­stel­len und die Mitarbeiter*innen in den Durchgangszentren.

Es ist weder abseh- noch plan­bar, wann das Virus wen genau trifft. Klar ist nur: es ist unver­meid­lich. Wie die Frei­platz­ak­ti­on Basel fest­hält, führt dies unwei­ger­lich dazu, dass ohne ein Ent­scheid­mo­ra­to­ri­um die Rechts­weg­ga­ran­tie nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann. Meh­re­re Bera­tungs­stel­len muss­ten ihre Bera­tungs­an­ge­bo­te bereits stark redu­zie­ren oder gänz­lich aus­set­zen. Wei­te­re wer­den fol­gen. Und es ist nur eine Fra­ge der Zeit, bis der Rechts­schutz in den Bun­des­asyl­zen­tren ähn­li­che Mass­nah­men ergrei­fen muss, dass dort Mitarbeiter*innen aus­fal­len oder wäh­rend eines lau­fen­den Man­dats erkran­ken und es nicht been­den können.

Dies führt letzt­lich dazu, dass die Asyl­su­chen­den sich gegen einen all­fäl­lig abschlä­gi­gen Asy­l­ent­scheid nicht zur Wehr set­zen kön­nen. Und das darf nicht sein. Ein Ent­scheid­mo­ra­to­ri­um ist des­halb unumgänglich.

Auch die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe (SFH) for­dert in einem offe­nen Brief vom 20.03.2020 den Bun­des­rat dazu auf, das Asyl­ver­fah­ren umge­hend zu sis­tie­ren. Sie ist über die gegen­wär­ti­ge Lage im Asyl­we­sen und die Hal­tung des Bun­des äus­serst besorgt und kommt zum Schluss, dass die Sicher­heit der betei­lig­ten Per­so­nen nicht umfas­send gewähr­leis­tet, eine sorg­fäl­ti­ge Man­dats­füh­rung im Rechts­schutz in vie­len Fäl­len nicht mehr mög­lich und fai­re rechts­staat­li­che Asyl­ver­fah­ren mit hoher Ent­scheid­qua­li­tät nicht mehr voll­um­fäng­lich sicher­ge­stellt sind. Die SBAA unter­stützt die For­de­run­gen der SFH ausdrücklich.