Seit 2015 wird in Europa darüber gesprochen, mehr Solidarität bei der Aufnahme von Geflüchteten zu zeigen. Die Europäische Kommission war daher bestrebt, einen verbindlichen «Verteilschlüssel» einzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten sich demnach dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl an Geflüchteten aus Regionen wie Griechenland und Italien aufzunehmen. Da sich Ungarn, Polen und Österreich bisher aber partout weigerten, Geflüchtete aufzunehmen, versucht die EU-Kommission nun, die Gegner mit dem Konstrukt der «flexiblen Solidarität» umzustimmen (s. Echo der Zeit vom 23.9.2020).
Zweigleisiges Asylverfahren
Die jüngst vorgestellte Asylreform sieht ein Zwei-Klassen-Asylsystem vor: Nach einem fünftägigen Screening, in welchem die Identität, der Gesundheitszustand und die Chancen auf ein Bleiberecht bestimmt werden sollen, wird triagiert. Alle asylsuchenden Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, aus einem Land mit tiefer Anerkennungsquote (unter 20%) stammen oder die Behörden irreführen, werden einem Schnellverfahren mit meist direkt anschliessendem Abschiebungsverfahren zugeteilt. Bei allen anderen wird ein reguläres Asylverfahren durchgeführt.
Schon jetzt warnen Migrationsexpert*innen von Pro Asyl vor den Schnellverfahren: Es könne während der vorgesehenen kurzen Zeit von maximal 12 Wochen kein faires Asylverfahren durchgeführt werden, da aufgrund der beschränkten Zeit keine genügende Prüfung der Asylgründe möglich sei. Darüber hinaus gelten die Geflüchteten während des ganzen Verfahrens als «nicht eingereist» und würden gemäss Pro Asyl demnach höchstwahrscheinlich in einer abgesperrten Transitzone verharren müssen. Ein Ziel der europäischen Asylpolitik, die Staaten an der EU-Aussengrenze zu entlasten, würde mit diesem Schnellverfahren weit verfehlt.
Lediglich beim regulären Asylverfahren besteht für die Länder an der EU-Aussengrenze die kleine Chance einer Entlastung: Es soll – wie bereits heute – auf der Grundlage eines Relocation-Mechanismus möglich sein, Antragsteller*innen umzusiedeln, sodass das Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat fortgeführt werden kann. Grosser Haken daran ist jedoch, dass die Umsetzung dieses Mechanismus aufgrund der «flexiblen Solidarität» auf freiwilliger Basis erfolgt; einen bindenden Verteilschlüssel gibt es indes nicht. Nur in «Krisensituationen» – wie im Jahr 2015 – sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, einen Beitrag zu leisten. Anstelle der Aufnahme von Geflüchteten soll es den Staaten aber dann alternativ offenstehen, sog. «Rückführungs-Patenschaften» zu übernehmen. Mit diesen Patenschaften soll dem unter Druck stehenden Mitgliedstaat an der Aussengrenze die erforderliche Unterstützung gewährt und die Rückführung von Geflüchteten vollständig übernommen werden. Sofern die Rückführungen nicht innert acht Monaten erfolgen können, muss der «Patenschaftsstaat» die Geflüchteten selber übernehmen.
Ein Schritt in die falsche Richtung
Die Mitgliedstaaten würden folglich allein entscheiden können, ob sie in Krisensituationen Geflüchtete aufnehmen wollen oder Rückschaffungen übernehmen. Wie indes sichergestellt werden soll, dass nicht alle Staaten auf die Aufnahme von Geflüchteten verzichten, ist bis jetzt unklar. Dies wird zukünftig ein fundamentales Problem des Systems darstellen, denn die Relocation-Möglichkeit gibt es bereits heute. Aber nicht nur die Schweiz schöpft ihr vorgesehenes Kontingent nicht aus. Darüber hinaus können Personen, die via Relocation in die Schweiz einreisen, nicht sicher sein, dass sie auch bleiben dürfen. Dies zeigt sich an einem dokumentierten Fall der SBAA (Fallnr. 346).
Die neue Asylreform und die Schweiz
Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsst den Vorschlag der EU-Kommission, da sie der Stossrichtung des Bundesrats entspreche. Der Bundesrat habe schon immer auf einen besseren Schutz der Aussengrenzen, effizientere Verfahren und eine gemeinsame Rückkehrpolitik bestanden (s. Interview SRF). Die SBAA sieht dies äusserst kritisch, da sie befürchtet, dass neben anderen europäischen Staaten auch die Schweiz ohne verbindlichen Verteilschlüssel ihre Verantwortung weiterhin nur ungenügend wahrnehmen wird.
Bislang ist noch nicht geklärt, wie sich die Asylreform definitiv auf die Schweiz auswirkt. Fakt ist, dass dadurch das Dublin-System tiefgreifend reformiert würde und die Schweiz als assoziiertes Mitglied diese Änderungen in ihre Gesetzgebung übernehmen müsste. Diese Übernahme ins Landesrecht würde wahrscheinlich zu einer Volksabstimmung führen (s. Artikel in der NZZ vom 25.9.2020).
Der EU-Migrationspakt scheint bereits gescheitert: Eine weitere Chance, es richtig zu machen
Damit der EU-Migrationspakt in der oben beschriebenen Form in Kraft treten kann, müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen. Dies dürfte unmöglich zu erreichen sein, da sich bereits Österreich, Ungarn und Tschechien gegen den Pakt gestellt und mitgeteilt haben, dass sie die neue Migrationspolitik nicht unterstützen werden. Vor allem Ungarn und Tschechien plädieren dafür, die illegale Einreise nach Europa vollständig zu unterbinden und in Ländern wie Libyen oder Syrien Hotspot-Zentren einzurichten (s. Beitrag der taz vom 24.9.2020).
Die SBAA steht dem geplanten EU-Migrationspakt skeptisch gegenüber, sieht aber in den Diskussionen auch eine Chance für eine echte und solidarische Haltung im Handeln der beteiligten Staaten (s. Positionspapier der SFH vom 28. August 2020). Die SBAA fordert, dass die Schweiz vermehrt von ihren diversen rechtlichen Instrumenten Gebrauch macht: erleichterte Erteilung von humanitären Visa (s. Fachbericht SBAA), Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen u.a. aus Griechenland, Selbsteintritt in Dublin-Fällen, Relocation und Resettlement. Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass die legalen Einreisewege nach Europa ausgebaut und so die Rechte der schutzsuchenden Personen geschützt werden.
Weiterführende Literatur:
Radio RaBe: Beitrag vom 6.10.2020, Offizielle Schweiz begrüsst neuen EU-Migrationspakt
WOZ: Artikel vom 1.10.2020, Wenn Staaten Ausschaffungen sponsern