Euro­pa über­lässt Ertrin­ken­de sich selbst

Ein von der New York Times rekon­stru­ier­tes Video zeigt eine miss­glück­te Hilfs­ope­ra­ti­on auf dem Mit­tel­meer und die Rol­le Europas. 

Euro­pa schliesst sei­ne Gren­zen auf immer bru­ta­le­re Art und Wei­se – Dies zeigt ein Video der New-York Times, das eine miss­glück­te Hilfs­ope­ra­ti­on auf dem Mit­tel­meer rekonstruiert.

Vor eini­gen Jah­ren wur­den Ret­tungs­ak­tio­nen von Men­schen, die über den See­weg von Afri­ka nach Euro­pa flo­hen, noch von euro­päi­schen Län­dern selbst durch­ge­führt. Heu­te haben die euro­päi­schen Län­der Mass­nah­men ergrif­fen, um die Über­que­rung zu ver­hin­dern, ohne dass sich etwas an der Not der Flüch­ten­den geän­dert hat. Euro­pa hat einer­seits die Ver­ant­wor­tung für die See­ret­tung an Liby­en über­tra­gen, einen Staat in dem den Men­schen Fol­ter, Erpres­sung und Ver­ge­wal­ti­gung droht. Ande­rer­seits wer­den NGO-Ret­tungs­kräf­te immer mehr kri­mi­na­li­siert und von meh­re­ren euro­päi­schen Häfen nicht mehr zugelassen.

Das Video zeigt, wie die deut­sche Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on Sea-Watch, die trotz schwie­rigs­ter Umstän­de wei­ter­hin im Mit­tel­meer tätig ist, von liby­schen „Ret­tungs­kräf­ten“ bedroht und ange­grif­fen wird. Dies geht soweit, dass die NGO-Ret­tungs­kräf­te teil­wei­se gezwun­gen wer­den, sich zurück­zu­zie­hen und die Ertrin­ken­den sich selbst zu über­las­sen. Die Ret­tung, der eigent­li­che Auf­trag, den die liby­schen „Ret­tungs­kräf­te“ in Abspra­che mit Ita­li­en haben, wird somit mas­siv tor­pe­diert. Die Auf­nah­men zei­gen wei­ter, dass Ertrin­ken­de, die von liby­schen „Ret­tungs­schif­fen“ auf­ge­grif­fen wer­den, bereits auf dem „Ret­tungs­schiff“ Gewalt aus­ge­setzt sind. Wei­ter hat die New York Times in Erfah­rung gebracht, dass die­sel­ben nach Liby­en zurück­ge­bracht und in gewalt­be­herrsch­ten Flücht­lings­la­gern gefan­gen gehal­ten wer­den. Aus See­not geret­te­te Men­schen an ein Land zu über­ge­ben, in dem den Betrof­fe­nen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen, ver­stösst klar gegen das völ­ker­recht­li­che Non-Refou­le­ment-Gebot (Art. 3 EMRK ). Die Euro­päi­sche Uni­on tole­riert mit der Aus­la­ge­rung der Ret­tung die­se Situa­ti­on nicht nur, son­dern unter­stützt Liby­en finan­zi­ell und begüns­tigt somit die Umset­zung die­ser men­schen­ver­ach­ten­den, unzu­läs­si­gen Praxis.