In ihrer ersten gemeinsamen Publikation zeigen die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht sowie die Beobachtungsstellen der West- und Ostschweiz auf, dass es beim Familiennachzug sowohl aufgrund der gesetzlichen Grundlagen als auch der Gesetzesanwendung immer wieder zu schwierigen und ausweglosen Situationen kommt. Die Rechte der Betroffenen stehen dabei dem öffentlichen Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik gegenüber.
Als stossend und wenig familienfreundlich erweisen sich zahlreiche gesetzliche Hürden und Beschränkungen gegenüber Personen aus Drittstaaten. Für MigrantInnen, die sich erst kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, sind die materiellen Voraussetzungen unter Einhaltung der knappen Nachzugsfristen nur sehr schwierig zu erfüllen.
Besonders frappant ist auch die Tatsache, dass SchweizerInnen beim Nachzug ihrer Familienmitglieder massiv schlechter gestellt sind als Angehörige von EU-/EFTA-Staaten (Inländerdiskriminierung).
Die Beobachtungsstellen kommen aufgrund ihrer Fallanalysen zum Schluss, dass die strengen Voraussetzungen für den Familiennachzug regelmässig mit dem Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK sowie Art. 13 BV) und anderen grund- und menschenrechtlichen Garantien kollidieren.