Der Fachbericht zeigt auf, welchen Hürden sich Frauen und Mädchen auf der Flucht und im schweizerischen Asylverfahren stellen müssen.
Von rund 60 Millionen Flüchtlingen auf der Welt sind etwa die Hälfe Frauen und Mädchen. Sie fliehen aus Kriegssituationen, oder weil sie aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden. Sie verlassen ihre Herkunftsländer, weil sie Opfer von Zwangsheirat, Genitalverstümmelungen, sexualisierter oder häuslicher Gewalt, Witwenverbrennung oder geschlechtsspezifischer Ausbeutungen geworden sind oder von solchen gesellschaftlichen Übergriffen bedroht werden.
Überleben Frauen und Mädchen sexuelle Gewalt, Ausbeutung, Misshandlungen oder Entführung auf der Flucht und kommen schliesslich in der Schweiz an, werden sie mit neuen Hürden im schweizerischen Asylverfahren konfrontiert. Ihre Fluchtgeschichten werden oft als «nicht glaubhaft» bewertet, Ungenauigkeiten, Widersprüche und Ungesagtes werden nicht als Ausdruck der Traumatisierung anerkannt, sondern als Unwahrheiten abgetan. Man orientiert sich viel zu wenig an den oft sehr schwierigen Lebensrealitäten und an der Rechtlosigkeit von Frauen und Mädchen in ihren Herkunftsländern.
Das Schweizerische Asylrecht anerkennt zwar frauenspezifische Fluchtgründe – im Asylverfahren werden jedoch Frauenrechte oft missachtet. «Weil sich das Asylverfahren in der Schweiz nach wie vor am Prototyp des männlichen Flüchtlings orientiert, werden die Rechte von Frauen und Mädchen oft missachtet», sagt Ruth-Gaby Vermot, Präsidentin der SBAA. Dies darf nicht hingenommen werden. Damit sich die Situation in Zukunft verbessert, werden im Bericht Forderungen und Lösungsansätze zuhanden der Behörden formuliert.