Annahme der Motion „Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea“ (18.3409)
Sowohl der National- als auch der Ständerat nahmen die Motion an. Damian Müller forderte u.a. eine konsequentere Nutzung des juristischen Handlungsspielraumes, um so viele vorläufige Aufnahmebewilligungen wie möglich aufzuheben, v.a. von Menschen, die nicht integriert und von der Sozialhilfe abhängig seien. Ausserdem forderte er eine Überprüfung der 3400 vorläufig aufgenommenen EritreerInnen und die Erarbeitung eines Berichtes zuhanden des Parlamentes bis spätestens Ende Februar 2020.
Die erste Forderung ist als rechtsmissbräuchlich und diskriminierend einzustufen, denn das Anrecht auf eine vorläufige Aufnahme hat damit zu tun, ob eine Wegweisung unzulässig oder unzumutbar ist und hängt nicht vom Grad der Integration ab. Bezüglich der Erarbeitung eines Berichts fordert die SBAA, dass darin auch eine Auseinandersetzung mit der besorgniserregenden Menschenrechtslage in Eritrea erfolgen sollte.
Wie Karin Keller-Sutter in der Session sagte, nutzt das SEM seinen Handlungsspielraum und die Schweiz verfolgt im europäischen Vergleich gegenüber Eritrea eine restriktive Asylpraxis. Da zwischen der Schweiz und Eritrea kein Rückübernahmeabkommen besteht, können abgewiesene asylsuchende Personen nicht zurückgeschafft werden.
Bericht in der NZZ vom 4.3.2019: Keller-Sutter dämpft Erwartungen bei Eritrea-Vorstoss
Annahme der Motion „Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht“ (16.3982)
Obwohl der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragte, nahmen National- und Ständerat die Motion an. Der Motionär Fabio Regazzi forderte, dass DschihadistInnen, die für Taten im Zusammenhang mit dem IS verurteilt wurden, in ihr Herkunftsland ausgewiesen werden, selbst wenn die Staaten als „unsichere Länder“ gelten.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass AusländerInnen, die wegen der Unterstützung einer terroristischen Organisation verurteilt wurden, die Schweiz verlassen müssen (Art. 66a Abs. 1 Bst. l StGB). Dieser obligatorischen Landesverweisung stehen völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Garantien entgegen, die Menschen vor Folter und unmenschlicher Behandlung schützen: Vor der Rückführung einer ausländischen Person in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat ist in jedem Fall zu prüfen, ob das Rückschiebungsverbot eingehalten ist (Art. 25 Abs. 3 BV, Art. 3 EMRK). Die Motion fordert, dass dies bei DschihadistInnen nicht mehr geprüft werden soll.
Die Umsetzung der Motion verstösst somit gegen Prinzipien des zwingenden Völkerrechts und gegen die Bundesverfassung. Die Schweiz würde mit Umsetzung der Praxis einen völkerrechtlichen Vertrag brechen und ein Prinzip missachten, das unabhängig von Verträgen zu einem ungeschriebenen Prinzip eines Rechtsstaats gehört.
Annahme der Motion „Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen“ (18.3408)
National- und Ständerat folgten der Empfehlung des Bundesrats und nahmen die Motion an. Der Motionär Philipp Müller forderte, die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anzupassen. Für einen konsequenteren Vollzug der Landesverweisungen solle verfahrensrechtlich eine Unterscheidung zwischen Personen mit Aufenthaltsrecht und Personen ohne Aufenthaltsrecht gemacht werden. Diesen Vorschlag erachtet die SBAA jedoch als eine Ungleichbehandlung, die in Widerspruch zum Grundrecht der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) steht. Der Aufenthaltsstatus darf daher keinesfalls ausschlaggebend dafür sein, ob ein Verfahren nur summarisch geprüft wird oder nicht.
Ablehnung der Motion «Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU‑, Efta- und Drittstatten» (18.3707)
Der Ständerat nahm die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an, der Nationalrat lehnte sie jedoch ab. Die Kommission hatte gefordert, dass der Bund sich in Zusammenarbeit mit den Kantonen an der Erarbeitung von Lösungen und finanzieller Unterstützung zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU‑, Efta- und Drittstaaten, die nicht unter die Integrationsagenda des Asylbereiches fallen, beteiligt. Für die SBAA ist die Ablehnung der Motion bedauerlich, da sie es als wichtig erachtet, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Integration zu unterstützen, und zwar unabhängig von der Art der Zuwanderung. Diese Lösung wäre auch im Sinn der Kinderrechtskonvention, die eine Gleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen fordert.