«Das Parlament hat heute einen wichtigen Schritt für alle Migrant:innen getroffen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden und sich aus Angst, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, nicht aus der Ehe befreien können» sagt SP-Co-Fraktionspräsidentin und Nationalrätin Samira Marti.
Personen – meist Frauen – die mit einem ehelich abgeleiteten Aufenthaltsrecht in der Schweiz leben, müssen oft in gewalttätigen Beziehungen ausharren, nur um ihren Aufenthalts in der Schweiz aufrechtzuerhalten. Schon seit mehreren Jahrzehnten setzten sich zahlreiche Organisationen für eine Verbesserung der Rechtslage dieser Frauen ein.
Schon jetzt kann gemäss Art. 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes ein Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Falle von ehelicher Gewalt weiterhin bestehen. Die Voraussetzungen dieser sogenannten Härtefallklausel sind jedoch sehr hoch. Zudem ist für betroffene Frauen stets sehr schwer zu beweisen, dass tatsächlich häusliche Gewalt vorlag. Das Beweismass wird deshalb nun heruntergesetzt. So ist es für die betroffenen Frauen einfacher, die Gewalt in ihrer Ehe den Behörden darzulegen. Momentan gilt die Härtefallklausel nur für Personen mit einer C‑Aufenthaltsbewilligung, nicht aber für Personen mit einer B‑Aufenthaltsbewilligung oder einer vorläufigen Aufnahme. Auch dies wird sich in Zukunft ändern und die Härtefallklausel trifft für alle Migrant:innen zu.
Zur Gesetzesrevision führte die Parlamentarische Initiative der SP in der Sozialpolitischen Kommission des Nationalrats. Die SBAA freut sich über diesen wichtigen Entscheid für die Frauenrechte und insbesondere die Rechte von ausländischen Frauen.