Geset­zes­re­vi­si­on: Migrant:innen in gewalt­tä­ti­gen Ehen dür­fen sich tren­nen, ohne ihr Auf­ent­halts­recht zu verlieren

Am 14. Juni 2024 ent­schied sich der Natio­nal- und Stän­de­rat für eine Geset­zes­än­de­rung zur Stär­kung der Frau­en­rech­te – am glei­chen Tag wie der natio­na­le Frauenstreik

«Das Par­la­ment hat heu­te einen wich­ti­gen Schritt für alle Migrant:innen getrof­fen, die Opfer von häus­li­cher Gewalt wur­den und sich aus Angst, ihre Auf­ent­halts­be­wil­li­gung zu ver­lie­ren, nicht aus der Ehe befrei­en kön­nen» sagt SP-Co-Frak­ti­ons­prä­si­den­tin und Natio­nal­rä­tin Sami­ra Marti.

Per­so­nen – meist Frau­en – die mit einem ehe­lich abge­lei­te­ten Auf­ent­halts­recht in der Schweiz leben, müs­sen oft in gewalt­tä­ti­gen Bezie­hun­gen aus­har­ren, nur um ihren Auf­ent­halts in der Schweiz auf­recht­zu­er­hal­ten. Schon seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten setz­ten sich zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen für eine Ver­bes­se­rung der Rechts­la­ge die­ser Frau­en ein.

Schon jetzt kann gemäss Art. 50 des Aus­län­der- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes ein Anspruch auf eine Auf­ent­halts­be­wil­li­gung im Fal­le von ehe­li­cher Gewalt wei­ter­hin bestehen. Die Vor­aus­set­zun­gen die­ser soge­nann­ten Här­te­fall­klau­sel sind jedoch sehr hoch. Zudem ist für betrof­fe­ne Frau­en stets sehr schwer zu bewei­sen, dass tat­säch­lich häus­li­che Gewalt vor­lag. Das Beweis­mass wird des­halb nun her­un­ter­ge­setzt. So ist es für die betrof­fe­nen Frau­en ein­fa­cher, die Gewalt in ihrer Ehe den Behör­den dar­zu­le­gen. Momen­tan gilt die Här­te­fall­klau­sel nur für Per­so­nen mit einer C‑Aufenthaltsbewilligung, nicht aber für Per­so­nen mit einer B‑Aufenthaltsbewilligung oder einer vor­läu­fi­gen Auf­nah­me. Auch dies wird sich in Zukunft ändern und die Här­te­fall­klau­sel trifft für alle Migrant:innen zu.

Zur Geset­zes­re­vi­si­on führ­te die Par­la­men­ta­ri­sche Initia­ti­ve der SP in der Sozi­al­po­li­ti­schen Kom­mis­si­on des Natio­nal­rats. Die SBAA freut sich über die­sen wich­ti­gen Ent­scheid für die Frau­en­rech­te und ins­be­son­de­re die Rech­te von aus­län­di­schen Frauen.