Ohne Glaubhaftigkeit kein Asyl – so lautet der Grundsatz der Schweizer Behörden bei der Behandlung von Asylgesuchen. Dies benachteiligt insbesondere verletzliche Personengruppen wie Minderjährige und traumatisierte Menschen. Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht fordert in ihrem neuen Fachbericht «Glaubhaftigkeit im Asylverfahren», dass den Bedürfnissen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren vermehrt Rechnung getragen wird.
Hier finden Sie den ganzen Gastbeitrag auf der Website des Netzwerks Kinderrechte Schweiz