Während auf Bundesebene immer wieder Motionen eingereicht werden, um die Möglichkeiten administrativer Inhaftierungen auf zweckfremde Bereiche auszuweiten bzw. den Rechtsschutz der Betroffenen einzuschränken, hat der Grosse Rat Basel-Stadt nun ein wichtiges Zeichen für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gesetzt. Wir freuen uns sehr, dass mehrere Forderungen aus unserem Fachbericht zur ausländerrechtlichen Administrativhaft von BastA! aufgegriffen und in konkrete parlamentarische Vorstösse übersetzt wurden. Dass diese Vorstösse nun im Grossen Rat Mehrheiten gefunden haben, ist ein wichtiger politischer Erfolg.
Die überwiesenen Vorstösse betreffen zentrale rechtsstaatliche Fragen: den Schutz von Minderjährigen, den Zugang zu unentgeltlicher Rechtsvertretung und menschenwürdige Haftbedingungen. Sie erinnern daran, dass die Administrativhaft nicht der Bestrafung dient, sondern ausschliesslich der Sicherung des Wegweisungsvollzugs. Es ist von hoher rechtsstaatlicher und gesellschaftlicher Bedeutung, dass die Ausgestaltung der Administrativhaft diesem Zweck tatsächlich entspricht.
Wir danken BastA! Basels starke Alternative für das politische Engagement sowie allen weiteren Personen und Organisationen, die sich für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Administrativhaft einsetzen.
➡️ Medienmitteilung von BastA!
➡️ Fachbericht, SBAA
➡️ Analyse aktueller Motionen, SBAA
11. Juni 2026 (mh/ls)