Am Mittwochmorgen entschied das Berner Kantonsparlament mit 80 zu 73 Stimmen, dass es im abgelegenen Prêles kein Rückkehrzentrum für abgewiesene Asylsuchende geben wird. Der Widerstand gegen das geplante Zentrum war immer grösser geworden. Der Kanton Bern wollte das ehemalige Jugendheim umnutzen und dort ab der zweiten Jahreshälfte 350 bis 450 abgewiesene Asylsuchende unterbringen.
Die SBAA ist erleichtert über den Entscheid des Kantonsparlaments. Sie teilte die Forderung der Aktionsgruppe Prêles nach einer menschenwürdigen Unterbringung für alle Asylsuchende. Grundlegende Menschenrechte, die in der Bundesverfassung und Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind, wären mit der Unterbringung in Prêles stark eingeschränkt worden. Bei der Unterbringung in Prêles wären insbesondere das Rechte auf Bewegungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Hilfe in Notlagen tangiert sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die sich auch aus der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) ableiten. Die SBAA fordert, dass auch in Zukunft die Grund- und Menschenrechte von abgewiesenen Asylsuchenden eingehalten werden.
Artikel im Bund vom 13.03.2019: Regierung sucht «Plan B» für das gescheiterte Rückkehrzentrum