Kei­ne Lehr­ab­brü­che bei nega­ti­ven Asylentscheiden

Der Natio­nal­rat hat­te dem Vor­stoss zuge­stimmt, die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Stän­de­rats lehn­te ihn nun jedoch knapp ab. 

Wer eine Lehr­stel­le fin­det oder sich bereits in einer Aus­bil­dung befin­det, soll die­se abschlies­sen kön­nen, auch wenn ein nega­ti­ver Asy­l­ent­scheid getrof­fen wird. Dies bekräf­tig­te der Natio­nal­rat im Herbst 2021. Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Stän­de­rats lehn­te die Ver­bes­se­rung am 1. Febru­ar 2022 jedoch knapp ab. Der Ver­ein «Bil­dung für alle – jetzt!», des­sen Mit­glied die SBAA ist, bedau­ert dies sehr. Jetzt muss der Stän­de­rat nachbessern.

Eine Mehr­heit der staats­po­li­ti­schen Kom­mis­si­on des Stän­de­rats stellt sich dage­gen, dass Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne ver­ein­facht eine Aus­bil­dung auf­neh­men und abschlies­sen kön­nen, auch wenn ihr Asyl­ge­such abge­lehnt wird. Heu­te kön­nen Ler­nen­de ohne Blei­be­recht in der Schweiz nur eine Arbeits- und Auf­ent­halts­be­wil­li­gung erhal­ten und ihre Leh­re abschlies­sen, wenn sie min­des­tens fünf Jah­re in die obli­ga­to­ri­sche Schu­le gegan­gen sind. So ging es auch Luwam, die als Min­der­jäh­ri­ge aus Eri­trea in die Schweiz gekom­men ist: «Nach­dem ich mei­ne Berufs­vor­be­rei­tung als sozi­al­päd­ago­gi­sche Assis­ten­tin abge­schlos­sen hat­te, erhielt ich einen nega­ti­ven Ent­scheid, wes­halb ich mei­ne Aus­bil­dung in die­sem Beruf nicht machen konn­te. Das Leben ist sehr, sehr hart gewor­den, ich darf nicht arbei­ten oder mei­ne Aus­bil­dung machen. Es ist alles blockiert.»

Um Men­schen wie Luwam eine Per­spek­ti­ve zu bie­ten und die öffent­li­che Hand finan­zi­ell zu ent­las­ten, müs­sen die gesetz­li­chen Grund­la­gen end­lich ange­passt wer­den. Der Natio­nal­rat hat dies im Herbst 2021 bereits zum zwei­ten Mal bekräf­tigt. Nun liegt es am Stän­de­rat: Er kann mit einem posi­ti­ven Ent­scheid in der Früh­lings­ses­si­on die Schweiz in Sachen Bil­dungs­zu­gang für alle einen wich­ti­gen Schritt voranbringen.

Jun­ge Men­schen, die als Asyl­su­chen­de, Abge­wie­se­ne oder Sans-Papiers hier leben, sich stark enga­gie­ren und eine beruf­li­che Grund­bil­dung begin­nen kön­nen, dür­fen nicht wegen ihres Auf­ent­halts­sta­tus an einer Aus­bil­dung und an einem Abschluss ihrer Leh­re gehin­dert wer­den. Sie müs­sen, im gesamt­ge­sell­schaft­li­chen und volks­wirt­schaft­li­chen Inter­es­se aller, nach ihren indi­vi­du­el­len Mög­lich­kei­ten Zugang zur beruf­li­chen Aus- und Wei­ter­bil­dung haben. Das ist auch eine For­de­rung der Peti­ti­on «Bil­dung und Arbeit für geflüch­te­te Men­schen ermög­li­chen!», die am 22. Sep­tem­ber 2021 mit fast 20’000 Unter­schrif­ten vom Ver­ein «Bil­dung für alle – jetzt!» ein­ge­reicht wur­de. Sie for­dert, dass die Inte­gra­ti­on von geflüch­te­ten Men­schen und Sans-Papiers in Schu­le, Aus­bil­dung und Beruf ver­bes­sert wird.