In ihrem Artikel «Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis» skizziert die WoZ in ihrer Ausgabe vom 31.01.2019 anhand von einem von der SBAA dokumentierten Fall die Problematik bezüglich der Ausschaffungshaft von Kindern und Jugendlichen. Dass Kinder unter 15 Jahren nicht inhaftiert werden dürfen, ist im schweizerischen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) geregelt. Trotzdem zeigte der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats zur Administrativhaft im Asylbereich vom Juni 2018 auf, dass auch unter 15-Jährige nach wie vor in Ausschaffungshaft genommen wurden.
Aufgrund dieses Berichts scheinen nun mehrere Kantone ganz darauf zu verzichten, minderjährige MigrantInnen zu inhaftieren. Dies ist eine sehr positive Entwicklung, insbesondere weil die Ausschaffungshaft von 15–18-Jährigen nur in einigen wenigen Kantonen gesetzlich verboten ist. Auf Bundesebene ist deren Inhaftierung während eines Zeitraums von maximal 12 Monaten erlaubt, obwohl auch diese Bestimmung einen Verstoss gegen die von der Schweiz ratifizierten UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) darstellt. Deshalb fordert die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone in einer parlamentarischen Initiative, dass die Rechtslage dahingehend angepasst wird, dass auch 15–18-jährige MigrantInnen nicht mehr in Ausschaffungshaft genommen werden dürfen. Die Initiative wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats abgelehnt, muss aber noch im National- und Ständerat behandelt werden. Die SBAA ist besorgt darüber, dass das Kindeswohl trotz ratifizierter Kinderrechtskonvention nach wie vor hinter die restriktive Einwanderungspolitik gestellt wird.