In ihrem neuen Positionspapier zum besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen im Asylbereich kommt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) zum Schluss, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen aus der UNO-Kinderrechtskonvention im Asyl- und Ausländerrecht noch nicht genügend umsetzt. Sie fordert, dass das Wohl des Kindes stets Vorrang haben muss, nach dem Grundsatz „Kinderrecht vor Migrationsrecht“. Dieser Forderung schliesst sich die SBAA vollumfänglich an.
Die SBAA kam bereit in ihrem Fachbericht „Vernachlässigtes Kindeswohl” aus dem Jahr 2020 zu dem Schluss, dass die schweizerische Praxis dem übergeordneten Kindesinteresse nicht ausreichend gerecht wird und in den Verfahren migrationspolitische Interessen von Kantonen und Bund häufig höher gewichtet werden als das Kindesinteresse. Dabei sollte das Kindesinteresse gegenüber gegenläufigen Interessen immer Vorrang haben.
Der aktuelle Fachbericht der SBAA zur ausländerrechtlichen Haft in der Schweiz zeigt beispielhaft, dass auch heute noch migrationspolitische Interessen den Kindesinteressen vorgezogen werden, indem Minderjährige im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention inhaftiert werden.
Die SBAA begrüsst es daher, dass auch der Bundesrat den Handlungsbedarf bei der praktischen Umsetzung der Kinderrechte anerkennt. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) kürzlich beauftragt hat, eine Arbeitsgruppe einzuberufen. Diese soll sich vertieft mit konkreten Fragen zum Kindeswohl im Migrationsbereich auf allen staatlichen Ebenen auseinandersetzen (siehe Medienmitteilung des Bundesrats).
02.04.2026 (ls)