Eine Frau*, der die Behörden erst nach dem 3. Versuch erlaubten, ihre 9‑jährige Tochter* nachzuziehen (Fallnr. 318), ein Opfer* häuslicher Gewalt, deren Aufenthaltsbewilligung trotz guter Integration und Glaubwürdigkeit nicht verlängert wurde (Fallnr. 317), eine Mutter* ohne Aufenthaltsstatus, die trotz alleinigem Sorgerecht ihres minderjährigen Schweizer Sohnes in ihr Heimatland zurückkehren muss (Fallnr. 315), eine 70-jährige Frau*, die nach Italien zurückgeschickt wird, obwohl ihr Sohn in der Schweiz vorläufig aufgenommen ist (Fallnr. 310), eine Mutter* und ihre Töchter*, die trotz drohender Zwangsheirat und Genitalverstümmelung die Schweiz verlassen müssen (Fallnr. 295) und eine Frau*, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution in Italien, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens mit ihren zwei kleinen Kindern wieder nach Italien zurückgeschickt wird (Fallnr. 288). Dies sind nur einige von vielen Beispielen aus der Falldatenbank der SBAA.
Migrantinnen* sind oftmals von Mehrfachdiskriminierung betroffen – u.a. als Frau* und als Migrantin*, unter Umständen auch aufgrund von weiteren sozial und rechtlich konstruierten Kategorien. Viele von ihnen leben und arbeiten unter prekären Bedingungen, erfahren Gewalt und Rassismus. Immer wieder wird ihren frauenspezifischen Fluchtgründen und Bedürfnissen in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren zu wenig Rechnung getragen. Die Hürden, sich zur Wehr zu setzen und ihre Rechte einzufordern, sind hoch. Noch höher sind sie für Sans-Papiers-Frauen*, da diese ohne Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben. Die SBAA fordert, dass in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren die frauenspezifischen Fluchtgründe und die Bedürfnisse von Frauen* vermehrt berücksichtigt werden. Die Würde und die Grund- und Menschenrechte aller Frauen* müssen respektiert und gewahrt werden – und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Aufenthaltsstatus.