Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

Die SBAA emp­fiehlt die Ableh­nung der Selbst­be­stim­mungs-Initia­ti­ve, ins­be­son­de­re da ein Ja eine Schwä­chung der Men­schen­rech­te zur Fol­ge hätte. 

Die Selbst­be­stim­mungs­in­itia­ti­ve (SBI) der SVP, über die am 25. Novem­ber abge­stimmt wird, will einen Vor­rang der schwei­ze­ri­schen Bun­des­ver­fas­sung (BV) gegen­über dem Völ­ker­recht. Aus­ge­nom­men davon ist das zwin­gen­de Völ­ker­recht (u.a. Fol­ter­ver­bot), wobei umstrit­ten ist, was letzt­end­lich unter das zwin­gen­de Völ­ker­recht fällt. Die Initia­ti­ve bringt jedoch nicht wie sie sug­ge­riert mehr Selbst­be­stim­mung, son­dern vor allem Rechts­un­si­cher­heit, Iso­la­ti­on, Erschwer­nis­se in der Aus­sen­po­li­tik und eine Schwä­chung des Men­schen­rechts­schut­zes. Daher wird sie von unter­schied­lichs­ten Par­tei­en, Orga­ni­sa­tio­nen und Alli­an­zen abge­lehnt. Die SBAA erach­tet ins­be­son­de­re die Schwä­chung der Men­schen­rech­te als höchst pro­ble­ma­tisch und emp­fiehlt daher die Ableh­nung der Initiative.

Die Initia­ti­ve wur­de ins­be­son­de­re auf­grund von Urtei­len des Strass­bur­ger Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR), der die euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) aus­legt, lan­ciert. Der EGMR ist ein Gerichts­hof, der von Men­schen ange­ru­fen wer­den kann, die sich von den Mit­glied­staa­ten der EMRK in ihren Men­schen­rech­ten ver­letzt füh­len und den inner­staat­li­chen Instan­zen­zug bereits erfolg­los durch­lau­fen haben. Nach einer Annah­me der SBI könn­ten die Rech­te, die jedem Ein­zel­nen durch die EMRK ver­lie­hen wer­den, durch inner­staat­li­ches Recht aus­ge­he­belt wer­den, da neu in der Bun­des­ver­fas­sung ver­an­kert wäre, dass inner­staat­li­ches Recht dem Völ­ker­recht vor­geht. Eine sol­che Rege­lung ist ins­be­son­de­re äus­serst besorg­nis­er­re­gend, wenn man bedenkt, dass die EMRK nach dem Zwei­ten Welt­krieg einer­seits zur Stär­kung der Demo­kra­tie und zur Frie­dens­si­che­rung und ande­rer­seits als Siche­rung erstellt wur­de, dass man Men­schen­rech­te nicht so ein­fach aus­he­beln kann. Die EMRK garan­tiert somit, dass Ver­let­zun­gen der Men­schen­rech­te, die vom Gesetz­ge­ber oder durch Initia­ti­ven her­bei­ge­führt wer­den, von den Gerich­ten kor­ri­giert wer­den kön­nen. Die Min­dest­stan­dards, die durch die EMRK gewähr­leis­tet wer­den, sind für die Schweiz ins­be­son­de­re von zen­tra­ler Bedeu­tung, da es für Initia­ti­ven bzw. Ver­fas­sungs­än­de­run­gen, abge­se­hen vom zwin­gen­den Völ­ker­recht, kei­ne materiellen/ inhalt­li­chen Schran­ken gibt, die den Schutz der Men­schen­rech­te garan­tie­ren. Die schwei­ze­ri­sche Bevöl­ke­rung ist daher zur Siche­rung ihrer Frei­heits- und Grund­rech­te auf den inter­na­tio­na­len Grund­rechts­schutz in höchs­tem Mas­se ange­wie­sen und eine Gefähr­dung davon könn­te ver­hee­ren­de Fol­gen haben.

Die SBAA ist Teil von Schutz­fak­tor M, einem Zusam­men­schluss von 120 Orga­ni­sa­tio­nen und gegen 11‘000 Ein­zel­per­so­nen, die sich poli­tisch und gesell­schaft­lich für den Erhalt des Men­schen­rechts­schut­zes in der Schweiz enga­gie­ren. Schutz­fak­tor M setzt sich dafür ein, dass die Selbst­be­stim­mungs-Initia­ti­ve abge­lehnt wird.

Fin­den Sie mehr Infos zur Kam­pa­gne von Schutz­fak­tor M auf www.sbi-nein.ch/.