Die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) der SVP, über die am 25. November abgestimmt wird, will einen Vorrang der schweizerischen Bundesverfassung (BV) gegenüber dem Völkerrecht. Ausgenommen davon ist das zwingende Völkerrecht (u.a. Folterverbot), wobei umstritten ist, was letztendlich unter das zwingende Völkerrecht fällt. Die Initiative bringt jedoch nicht wie sie suggeriert mehr Selbstbestimmung, sondern vor allem Rechtsunsicherheit, Isolation, Erschwernisse in der Aussenpolitik und eine Schwächung des Menschenrechtsschutzes. Daher wird sie von unterschiedlichsten Parteien, Organisationen und Allianzen abgelehnt. Die SBAA erachtet insbesondere die Schwächung der Menschenrechte als höchst problematisch und empfiehlt daher die Ablehnung der Initiative.
Die Initiative wurde insbesondere aufgrund von Urteilen des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auslegt, lanciert. Der EGMR ist ein Gerichtshof, der von Menschen angerufen werden kann, die sich von den Mitgliedstaaten der EMRK in ihren Menschenrechten verletzt fühlen und den innerstaatlichen Instanzenzug bereits erfolglos durchlaufen haben. Nach einer Annahme der SBI könnten die Rechte, die jedem Einzelnen durch die EMRK verliehen werden, durch innerstaatliches Recht ausgehebelt werden, da neu in der Bundesverfassung verankert wäre, dass innerstaatliches Recht dem Völkerrecht vorgeht. Eine solche Regelung ist insbesondere äusserst besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass die EMRK nach dem Zweiten Weltkrieg einerseits zur Stärkung der Demokratie und zur Friedenssicherung und andererseits als Sicherung erstellt wurde, dass man Menschenrechte nicht so einfach aushebeln kann. Die EMRK garantiert somit, dass Verletzungen der Menschenrechte, die vom Gesetzgeber oder durch Initiativen herbeigeführt werden, von den Gerichten korrigiert werden können. Die Mindeststandards, die durch die EMRK gewährleistet werden, sind für die Schweiz insbesondere von zentraler Bedeutung, da es für Initiativen bzw. Verfassungsänderungen, abgesehen vom zwingenden Völkerrecht, keine materiellen/ inhaltlichen Schranken gibt, die den Schutz der Menschenrechte garantieren. Die schweizerische Bevölkerung ist daher zur Sicherung ihrer Freiheits- und Grundrechte auf den internationalen Grundrechtsschutz in höchstem Masse angewiesen und eine Gefährdung davon könnte verheerende Folgen haben.
Die SBAA ist Teil von Schutzfaktor M, einem Zusammenschluss von 120 Organisationen und gegen 11‘000 Einzelpersonen, die sich politisch und gesellschaftlich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz engagieren. Schutzfaktor M setzt sich dafür ein, dass die Selbstbestimmungs-Initiative abgelehnt wird.
Finden Sie mehr Infos zur Kampagne von Schutzfaktor M auf www.sbi-nein.ch/.