Neu­er Fach­be­richt zu Eritrea

Die ODAE, unse­re Regio­nal­stel­le in der Roman­die, hat ges­tern einen Bericht über die Ver­schär­fun­gen des schwei­ze­ri­schen Asyl­sys­tems gegen­über Eri­treerIn­nen veröffentlicht.

Der Bericht ver­tieft die von uns bereits im News­let­ter 3/18 the­ma­ti­sier­te Pro­ble­ma­tik, dass sich die Poli­tik und Recht­spre­chung dahin­ge­hend ent­wi­ckelt hat, dass der Natio­nal­dienst vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zwar als Zwangs­ar­beit aner­kannt wird, aber laut dem­sel­ben kei­ne „fla­gran­te Ver­let­zung“ der Zwangs­ar­beit dar­stellt. Wie die ODAE in ihrem Bericht auf­zeigt, erhal­ten immer mehr Eri­treerIn­nen einen Weg­wei­sungs­ent­scheid. Dies trotz der Schwie­rig­keit, unab­hän­gi­ge Infor­ma­tio­nen zur Men­schen­rechts­la­ge in Eri­trea zu erhal­ten. Wel­che Aus­wir­kun­gen die­se Nicht­an­er­ken­nung des Schutz­be­dürf­nis­ses von Eri­treerIn­nen auf die Betrof­fe­nen und auch auf die Schweiz haben, kann im Bericht «Durcis­se­ments à l’encontre des Érythréen·ne·s : une com­mun­au­té sous pres­si­on» nach­ge­le­sen werden.

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