Im Newsletter wird eine problematische Praxis im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen thematisiert: Asylsuchende werden bei der Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer «illegalen Einreis» in die Schweiz angezeigt. Weiter wird Homosexualität als Asylgrund behandelt und das Recht auf Privatsphäre nach Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 17 UNO-Pakt II, das jedem Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, einschliesslich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf die freie Ausgestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen garantiert. Zudem wird ein Ausblick auf den nächsten Fachbericht zum Thema Bewilligungsentzug bei Sozialhilfeabhängigkeit gegeben.
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