Mit dem Postulat 25.3394 soll geprüft werden, ob die Kompetenz für Landesverweisungen wieder den Migrationsbehörden übertragen werden soll.
Die SBAA hält eine solche Übertragung für grundsätzlich prüfenswert. Die Migrationsbehörden verfügen über die notwendige Fachkompetenz im Ausländerrecht. Damit könnten sie komplexe Abklärungen – etwa zur Integration, zum Familienleben oder zu Rückkehrhindernissen – sachgerechter beurteilen als Strafgerichte (vgl. „Die Landesverweisung – neue Aufgaben und Herausforderungen für die Strafjustiz“, recht 4/2017). Insbesondere die Beurteilung komplexer Härtefälle erfordert spezifisches Wissen. Unter dem aktuellen System kommt es ausserdem zu Doppelspurigkeiten, da sowohl Straf- als auch Migrationsbehörden Fernhaltemassnahmen verfügen können. Eine eindeutige Kompetenz der Migrationsbehörden würde widersprüchliche Entscheidungen verhindern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Zudem können Migrationsbehörden ihre Entscheidung im Gegensatz zu Strafgerichten revidieren, wenn diese nicht vollzogen werden kann oder sich die Sachlage geändert hat. Dadurch ist die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte eher gewährleistet.
Die Stossrichtung des Postulats lehnen wir aufgrund der aufgeführten Gesichtspunkte jedoch klar ab. Insbesondere eine Verschärfung der ohnehin strengen Praxis ist nicht angezeigt. So wird die Härtefallklausel bereits heute kaum angewendet (vgl. „Härtefallkausel wird kaum angewendet“, plädoyer 01/2025). Häufig geht eine Beschleunigung der Verfahren zudem zu Lasten des Rechtsschutzes der Betroffenen. Wenn man ein solches Postulat einreichen will, dann sollte es die erwähnten Zielsetzungen verfolgen und menschenrechtsstärkende Argumente enthalten, nicht aber eine weitere Verschärfung der Praxis anstreben.
24. September 2025 (ls)