Ab 1. Januar 2019 wird das «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration» (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG) umgesetzt. Neben punktuellen Verbesserungen enthält es etliche Verschärfungen: Eine Niederlassungsbewilligung (C‑Ausweis) erhält nur noch, wer gut integriert ist. Dabei weht MigrantInnen schon jetzt einen rauen Wind entgegen, wenn sie in eine finanzielle schwierige Lage geraten, wie die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) dokumentiert.
Der Artikel ist im Magazin «Horizonte» der Unia (Nr. 07/2018) erschienen.