Repres­si­on und Ver­fol­gung im Iran: Was die Schweiz jetzt tun kann

Seit Ende Dezem­ber 2025 erlebt der Iran eine erneu­te brei­te Pro­test­be­we­gung. Was zunächst als wirt­schaft­lich moti­vier­te Pro­tes­te begon­nen hat­te, ent­wi­ckel­te sich rasch zu einem lan­des­wei­ten Ruf nach poli­ti­scher Ver­än­de­rung. Die staat­li­che Reak­ti­on folg­te dem bekann­ten Mus­ter: Es kam zu exzes­si­ver Gewalt­an­wen­dung, mas­sen­haf­ten Fest­nah­men und einer Abschot­tung nach innen. Die Pro­tes­te wer­den von der Jus­tiz als „Gefähr­dung der natio­na­len Sicher­heit” aus­ge­legt und ent­spre­chend kriminalisiert.

Eine neue Stu­fe der Eskalation

Inter­na­tio­na­le Stel­len spre­chen von einer schwe­ren Eska­la­ti­on seit Anfang Janu­ar 2026. Der UN-Hoch­kom­mis­sar für Men­schen­rech­te sowie der UN-Men­schen­rechts­rat ver­wei­sen auf tau­sen­de Tote und Ver­letz­te im Zuge der Nie­der­schla­gung, auf will­kür­li­che Fest­nah­men, Fol­ter sowie sexu­el­le und geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt. Gleich­zei­tig wur­den Inter­net- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te weit­ge­hend unter­bro­chen, was ein klas­si­sches Mit­tel dar­stellt, um den Infor­ma­ti­ons­fluss und Mobi­li­sie­rung zu erschweren.

Auch Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tiert eine Wel­le mas­sen­haf­ter, will­kür­li­cher Ver­haf­tun­gen. Unter den Inhaf­tier­ten befin­den sich Stu­die­ren­de, Schüler:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen, Anwält:innen, Journalist:innen sowie Ange­hö­ri­ge eth­ni­scher und reli­giö­ser Minderheiten.

Besteht poli­ti­sche Verfolgung?

In den Augen der SBAA besteht für klar bestimm­ba­re Grup­pen ein struk­tu­rel­les Risi­ko. Poli­ti­sche Ver­fol­gung im asyl­recht­li­chen Sin­ne liegt vor, wenn Men­schen auf­grund ihrer poli­ti­schen Hal­tung, ihrer Teil­nah­me an Demons­tra­tio­nen, ihrer Unter­stüt­zung oppo­si­tio­nel­ler Anlie­gen oder ihrer men­schen­recht­li­chen Tätig­keit ins Visier gera­ten und mit Sank­tio­nen rech­nen müs­sen, die weit über eine legi­ti­me Straf­ver­fol­gung hin­aus­ge­hen. Dies ist bei­spiels­wei­se dann der Fall, wenn Men­schen will­kür­lich inhaf­tiert oder mit dra­ko­ni­schen Stra­fen belegt werden.

Genau dar­auf weist auch die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe (SFH) hin. Laut der SFH droht ira­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die an den aktu­el­len Demons­tra­tio­nen oder frü­he­ren Pro­tes­ten, ins­be­son­de­re der Bewe­gung „Frau, Leben, Frei­heit“, teil­ge­nom­men oder sie unter­stützt haben, poli­ti­sche Ver­fol­gung. Auch Per­so­nen, die bereits frü­her demons­triert haben, kön­nen (wie­der) gefähr­det sein. Die­se Ein­schät­zung wird durch die inter­na­tio­na­le Bericht­erstat­tung zur aktu­el­len Repres­si­ons­wel­le gestützt. Es ist von Mas­sen­ver­haf­tun­gen, Ver­schwin­den­las­sen und schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen im Kon­text der Pro­tes­te die Rede.

Was kön­nen Schwei­zer Behör­den tun?

Aus men­schen­recht­li­cher und rechts­staat­li­cher Sicht geht es jetzt dar­um, Schutz kon­se­quent prak­tisch wirk­sam zu machen. Kon­kret las­sen sich dar­aus, im Ein­klang mit der SFH-Posi­ti­on, fol­gen­de Schrit­te ableiten:

Asyl­ge­wäh­rung bei kla­rer Pro­test-/Op­po­si­ti­ons­nä­he: Wenn die Teil­nah­me oder Unter­stüt­zung glaub­haft ist und Repres­si­on droht, ist der Schutz­be­darf in der Regel nahe­lie­gend. Die SFH for­dert daher aus­drück­lich, dass Betrof­fe­nen Asyl gewährt wird.

Wenn die Flücht­lings­ei­gen­schaft ver­neint wird, aber eine Rück­kehr unzu­mut­bar ist, muss eine vor­läu­fi­ge Auf­nah­me erfol­gen: Wenn Behör­den im Ein­zel­fall Asyl ver­nei­nen, bleibt die Pflicht, das rea­le Risi­ko schwe­rer Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bei einer Rück­kehr ernst zu neh­men. Die SFH for­dert: Wer kein Asyl erhält, soll vor­läu­fig auf­ge­nom­men werden.

Sis­tie­rung von Weg­wei­sun­gen in den Iran: Ange­sichts der eska­lier­ten Repres­si­on, der Infor­ma­ti­ons­ab­schot­tung und der beschrie­be­nen Ver­fol­gungs­ri­si­ken for­dert die SFH, dass Weg­wei­sungs­voll­zü­ge in den Iran sis­tiert werden.

Erleich­ter­te Prü­fung von Wie­der­erwä­gungs- und Mehr­fach­ge­su­chen: Die SFH hält fest, dass abge­lehn­te Gesu­che auf­grund der aktu­el­len Lage neu zu beur­tei­len sind. Prak­tisch bedeu­tet das eine nie­der­schwel­li­ge Wie­der­auf­nah­me und eine rasche Aktua­li­sie­rung der Risikoprüfung.

Die Län­der­pra­xis und die Risi­ko­grup­pen müs­sen zeit­nah aktua­li­siert wer­den. In sol­chen Lagen benö­ti­gen Behör­den eine kla­re inter­ne Ori­en­tie­rung. Sie müs­sen wis­sen, wel­che Per­so­nen­grup­pen typi­scher­wei­se gefähr­det sind und wel­che Aus­wir­kun­gen deren digi­ta­le Sicht­bar­keit, etwa in sozia­len Medi­en hat. Aktu­el­le Berich­te von UN und NGOs lie­fern belast­ba­re Hin­wei­se auf die­se Fragen.

Fazit

Die Lage im Iran ist nicht nur ange­spannt, son­dern in wesent­li­chen Tei­len repres­siv und ver­fol­gungs­re­le­vant. Für vie­le Betrof­fe­ne geht es um Schutz vor will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung, Fol­ter, unfai­ren Ver­fah­ren und exis­ten­zi­el­len Stra­fen. Die Schweiz kann und muss dar­auf reagie­ren: mit einer aktu­el­len, risi­ko­sen­si­blen Asyl­pra­xis, einem Stopp von Rück­füh­run­gen und einem rea­lis­ti­schen Zugang zu Wiedererwägungsverfahren.

Wei­ter­füh­ren­de Information

 

28. Janu­ar 2026 (ls)