Eine neue Stufe der Eskalation
Internationale Stellen sprechen von einer schweren Eskalation seit Anfang Januar 2026. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte sowie der UN-Menschenrechtsrat verweisen auf tausende Tote und Verletzte im Zuge der Niederschlagung, auf willkürliche Festnahmen, Folter sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. Gleichzeitig wurden Internet- und Telekommunikationsdienste weitgehend unterbrochen, was ein klassisches Mittel darstellt, um den Informationsfluss und Mobilisierung zu erschweren.
Auch Amnesty International dokumentiert eine Welle massenhafter, willkürlicher Verhaftungen. Unter den Inhaftierten befinden sich Studierende, Schüler:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen, Anwält:innen, Journalist:innen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten.
Besteht politische Verfolgung?
In den Augen der SBAA besteht für klar bestimmbare Gruppen ein strukturelles Risiko. Politische Verfolgung im asylrechtlichen Sinne liegt vor, wenn Menschen aufgrund ihrer politischen Haltung, ihrer Teilnahme an Demonstrationen, ihrer Unterstützung oppositioneller Anliegen oder ihrer menschenrechtlichen Tätigkeit ins Visier geraten und mit Sanktionen rechnen müssen, die weit über eine legitime Strafverfolgung hinausgehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Menschen willkürlich inhaftiert oder mit drakonischen Strafen belegt werden.
Genau darauf weist auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hin. Laut der SFH droht iranischen Staatsangehörigen, die an den aktuellen Demonstrationen oder früheren Protesten, insbesondere der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“, teilgenommen oder sie unterstützt haben, politische Verfolgung. Auch Personen, die bereits früher demonstriert haben, können (wieder) gefährdet sein. Diese Einschätzung wird durch die internationale Berichterstattung zur aktuellen Repressionswelle gestützt. Es ist von Massenverhaftungen, Verschwindenlassen und schweren Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Proteste die Rede.
Was können Schweizer Behörden tun?
Aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht geht es jetzt darum, Schutz konsequent praktisch wirksam zu machen. Konkret lassen sich daraus, im Einklang mit der SFH-Position, folgende Schritte ableiten:
Asylgewährung bei klarer Protest-/Oppositionsnähe: Wenn die Teilnahme oder Unterstützung glaubhaft ist und Repression droht, ist der Schutzbedarf in der Regel naheliegend. Die SFH fordert daher ausdrücklich, dass Betroffenen Asyl gewährt wird.
Wenn die Flüchtlingseigenschaft verneint wird, aber eine Rückkehr unzumutbar ist, muss eine vorläufige Aufnahme erfolgen: Wenn Behörden im Einzelfall Asyl verneinen, bleibt die Pflicht, das reale Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen bei einer Rückkehr ernst zu nehmen. Die SFH fordert: Wer kein Asyl erhält, soll vorläufig aufgenommen werden.
Sistierung von Wegweisungen in den Iran: Angesichts der eskalierten Repression, der Informationsabschottung und der beschriebenen Verfolgungsrisiken fordert die SFH, dass Wegweisungsvollzüge in den Iran sistiert werden.
Erleichterte Prüfung von Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen: Die SFH hält fest, dass abgelehnte Gesuche aufgrund der aktuellen Lage neu zu beurteilen sind. Praktisch bedeutet das eine niederschwellige Wiederaufnahme und eine rasche Aktualisierung der Risikoprüfung.
Die Länderpraxis und die Risikogruppen müssen zeitnah aktualisiert werden. In solchen Lagen benötigen Behörden eine klare interne Orientierung. Sie müssen wissen, welche Personengruppen typischerweise gefährdet sind und welche Auswirkungen deren digitale Sichtbarkeit, etwa in sozialen Medien hat. Aktuelle Berichte von UN und NGOs liefern belastbare Hinweise auf diese Fragen.
Fazit
Die Lage im Iran ist nicht nur angespannt, sondern in wesentlichen Teilen repressiv und verfolgungsrelevant. Für viele Betroffene geht es um Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, Folter, unfairen Verfahren und existenziellen Strafen. Die Schweiz kann und muss darauf reagieren: mit einer aktuellen, risikosensiblen Asylpraxis, einem Stopp von Rückführungen und einem realistischen Zugang zu Wiedererwägungsverfahren.
Weiterführende Information
- SFH, Iran unter Schock: Politisch Verfolgte müssen geschützt werden, 19. Januar 2026
- OHCHR, Human Rights Council Adopts Resolution Extending Mandates of Fact-Finding Mission and Special Rapporteur on Iran and Calling for an Urgent Investigation into Human Rights Violations in Iran in the Context of the Protests Beginning 28 December 2025, 23. Januar 2026
- Amnesty International, Iran: Authorities unleash heavily militarized clampdown to hide protest massacres, 23. Januar 2026
28. Januar 2026 (ls)