Der Entscheid des UN-Ausschusses gegen Folter (CAT) vom 6. Dezember 2018 betrifft den Äthiopier A.H., der aufgrund seinen politischen Aktivitäten im Heimatland inhaftiert und gefoltert worden war. In Italien wurde er als Flüchtling anerkannt, musste aber trotzdem auf der Strasse leben und erhielt nicht die notwendige medizinische Versorgung. Deswegen reiste er nach Norwegen und ersuchte um Asyl. Norwegen trat nicht auf das Asylgesuch ein, gewährte ihm jedoch medizinische Behandlung. Nachdem sich seine Situation nach einigen Monaten stabilisiert hatte, wurde er nach Italien zurückgeschickt. Norwegen hatte von Italien die Zusicherung eingeholt, dass A.H. medizinisch betreut und sozial begleitet wird – trotzdem landete er in Italien wieder auf der Strasse.
A.H. reiste deshalb in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) trat auf das Gesuch jedoch nicht ein und verfügte die Wegweisung nach Italien. Das SEM informierte die italienischen Behörden weder über die Verletzlichkeit noch die spezifischen Bedürfnisse von A.H. und klärte auch nicht ab, ob er adäquat untergebracht und medizinisch versorgt wird. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Wegweisung nach Italien.
Das Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) machte daraufhin Beschwerde beim CAT. In seinem Entscheid hält der CAT nun fest, dass die Wegweisung von A.H. nach Italien gegen das Refoulement-Verbot der Anti-Folterkonvention (FoK) verstosse, da der Mangel an Behandlung und Unterstützung für Folteropfer eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstelle. Die Schweizer Behörden müssen den Fall nun nochmals prüfen.
Hier finden Sie die Medienmitteilung des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM)