Asylsuchende Personen, deren Gesuche im neuen Asylverfahren nicht innerhalb von 140 Tagen in den Bundesasylzentren entschieden werden können, kommen ins erweiterte Verfahren und werden auf die Kantone verteilt. Im erweiterten Verfahren haben die asylsuchenden Personen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung – jedoch nur bei „entscheidrelevanten“ Schritten, wie z.B. einer weiteren Anhörung oder der Gewährung des rechtlichen Gehörs. Das SEM hat nun die dafür zugelassenen Rechtsberatungsstellen bekannt gegeben. Wir freuen uns, dass diese Aufgabe Hilfswerke wie Caritas und Heks übernehmen werden. Eine Übersicht über die zugelassenen Rechtsberatungsstellen in den verschiedenen Kantonen ist hier zu finden.
Die durch das SEM festgelegte Pauschale für Beratung und rechtliche Vertretung bei „entscheidrelevanten“ Schritten im erweiterten Verfahren beträgt zwischen 420 und 455 Franken pro asylsuchender Person. Ob die Höhe dieser Pauschale jedoch ausreicht und der Rechtsschutz dadurch gewährleistet werden kann, ist für die SBAA höchst fraglich.
Die Medienmitteilung des Bundes finden Sie hier