Personen im Asylverfahren, die mit dem Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) nicht einverstanden sind, können beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde erheben. Für Entscheide auf dem Gebiet des Asylwesens ist das BVGer die erste und letzte Instanz in der Schweiz, die Urteile können nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass es eine Neubeurteilung braucht, kann es den Fall ans SEM zurückweisen. Zwischen 2007 und 2018 wies das BVGer 4.8% der Asylentscheide zurück ans SEM. Seit Inkrafttreten des neuen Asylverfahrens am 1. März 2019 sind die Rückweisungen ans SEM mehr als dreimal so hoch – die Quote beträgt 16.9%. Wie ein Mediensprecher des BVGer in einem Beitrag in der Tagesschau vom 15.10.2019 sagt, hat das Gericht noch keine Erklärung für den Anstieg.
Die Fälle werden insbesondere zurückgewiesen, wenn es sich um Verfahrensfehler handelt oder der Sachverhalt genauer abgeklärt werden muss. So hat das BVGer in mindestens 14 Urteilen innerhalb von 12 Monaten festgestellt, dass das SEM den Gesundheitszustand der asylsuchenden Personen nicht genügend abgeklärt hat (SRF Radiobeitrag in der Sendung Rendez-vous vom 07.06.2019). In zwei weiteren Fällen rügte das BVGer das SEM, weil es die asylsuchenden Personen aufgrund der Dublin-Verordnung nach Kroatien zurückschicken wollte, ohne aber die individuellen Umstände genügend abzuklären und ohne genügend auf die dokumentierten Misshandlungen der asylsuchenden Personen einzugehen (Tagesschau vom 28.09.2019).
In Verwaltungsverfahren – und somit auch im Asylverfahren – gilt für die Behörden der Untersuchungsgrundsatz (Art. 12 VvWG). Das SEM muss also den Sachverhalt von Amtes wegen feststellen und die asylsuchenden Personen umfassend und korrekt anhören. Die SBAA fordert, dass das SEM seine Untersuchungspflicht auch im beschleunigten Asylverfahren umfassend wahrnimmt und den Sachverhalt individuell, sorgfältig und vollständig feststellt. Es kann und darf nicht sein, dass die Situation von Asylsuchenden nicht genügend abgeklärt und das neue Asylverfahren auf Kosten der schutzsuchenden Personen beschleunigt wird.