Wir freuen uns, dass den Hilfswerken Caritas Schweiz, Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, SOS Ticino und HEKS das Mandat für diese äusserst herausfordernde Aufgabe vergeben wurde.
Stossend an der Medienmitteilung des Bundes ist jedoch, dass nicht die sozialen und fachlichen Kompetenzen der Rechtsberatungsstellen im Zentrum stehen, sondern explizit die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anbieter“ und erst anschliessend ihre Erfahrung. Der Bund scheint dabei zu verkennen, dass es sich bei der Rechtsberatung meist um heikle Mandate handelt mit teilweise traumatisierten und auf Hilfe angewiesenen Menschen sowie um deren Schutz und Rechtssicherheit. Die Kriterien für die Vertretung und Beratung von Menschen in Not in erster Linie von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängig zu machen, stimmt bedenklich.
Zur Medienmitteilung des Bundes:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72541.html