Personen, die ihren Mitmenschen in einer schweren Notlage helfen, müssen sich immer häufiger vor Gericht verantworten, weil sie gegen Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes verstossen, der die Beihilfe zur illegalen Ein- bzw. Ausreise oder zum illegalen Aufenthalt unter Strafe stellt. Solidarité sans Frontières hat eine Petition lanciert, die eine parlamentarische Initiative unterstützt, die verlangt, «dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun“.
Auch die SBAA hat in ihrem letzten Newsletter (4/18) gefordert, dass Solidarität und humanitäre Hilfe wieder entkriminalisiert werden.
Hier können Sie die Petition unterschreiben.