«Soli­da­ri­tät ist kein Verbrechen»

Soli­da­ri­té sans Fron­tiè­res for­dert in einer Peti­ti­on eine Anpas­sung des Aus­län­der- und Integrationsgesetzes. 

Per­so­nen, die ihren Mit­men­schen in einer schwe­ren Not­la­ge hel­fen, müs­sen sich immer häu­fi­ger vor Gericht ver­ant­wor­ten, weil sie gegen Art. 116 des Aus­län­der- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes ver­stos­sen, der die Bei­hil­fe zur ille­ga­len Ein- bzw. Aus­rei­se oder zum ille­ga­len Auf­ent­halt unter Stra­fe stellt. Soli­da­ri­té sans Fron­tiè­res hat eine Peti­ti­on lan­ciert, die eine par­la­men­ta­ri­sche Initia­ti­ve unter­stützt, die ver­langt, «dass Per­so­nen, die Hil­fe leis­ten, sich nicht straf­bar machen, wenn sie dies aus ach­tens­wer­ten Grün­den tun“.
Auch die SBAA hat in ihrem letz­ten News­let­ter (4/18) gefor­dert, dass Soli­da­ri­tät und huma­ni­tä­re Hil­fe wie­der ent­kri­mi­na­li­siert werden.

Hier kön­nen Sie die Peti­ti­on unterschreiben.