Über­brü­ckungs­fonds für pre­kä­re Arbeitnehmende

Die SBAA unter­stützt mit rund zwei Dut­zend wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen den Auf­ruf der UNIA. Bund und Kan­to­ne sol­len die not­wen­di­gen Mit­tel für einen Covid-Über­brü­ckungs­fonds bereitstellen.

Die SBAA for­dert mit der Gewerk­schaft UNIA und rund zwei Dut­zend wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen Bund und Kan­to­ne dazu auf, Per­so­nen­grup­pen, die von den bis­he­ri­gen Unter­stüt­zungs­mass­nah­men aus­ge­schlos­sen sind, einen sozia­len und wirt­schaft­li­chen Schutz zu gewährleisten:

Die Coro­na-Kri­se trifft die gan­ze Gesell­schaft – aber am här­tes­ten die sozi­al Schwa­chen. Für sie rei­chen die bis­her beschlos­se­nen Unter­stüt­zungs­mass­nah­men nicht. Tau­sen­de Arbeit­neh­men­de, die schon unter nor­ma­len Bedin­gun­gen knapp am Exis­tenz­mi­ni­mum leben, fal­len durch die Maschen und gera­ten zur­zeit in gros­se Not, weil sie weder Ent­schä­di­gun­gen der Arbeits­los­ver­si­che­rung noch der Erwerbs­er­satz­ord­nung (EO) bean­spru­chen können.

Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. Per­so­nal­ver­lei­her schi­cken Tem­po­rär­ar­beit­neh­men­de «nach Hau­se», statt Kurz­ar­beit zu bean­tra­gen. Haus­an­ge­stell­te sind von vorn­her­ein davon aus­ge­schlos­sen. Im Stun­den­lohn Beschäf­tig­te haben Mühe ihren Beschäf­ti­gungs­grad nach­zu­wei­sen. Kürz­lich zuge­zo­ge­ne oder neu ins Arbeits­le­ben ein­tre­ten­de Beschäf­tig­te haben zu weni­ge Bei­trags­mo­na­te in der ALV. Beson­ders pre­kär ist die Situa­ti­on für Arbeit­neh­men­de ohne Schwei­zer­pass, auch wenn sie schon seit vie­len Jah­ren in der Schweiz arbei­ten: Sie kön­nen nicht ein­mal Sozi­al­hil­fe in Anspruch neh­men, weil sie eine Ver­schlech­te­rung ihrer Ein­bür­ge­rungs­chan­cen, ihres Auf­ent­halts­sta­tus oder gar eine Aus­schaf­fung befürch­ten müssen.

Die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes war klar: «Wir las­sen nie­man­den im Stich. Wir küm­mern uns um euch». Wir unter­stüt­zen die­se Hal­tung vor­be­halt­los. Bil­der von Men­schen, die stun­den­lang anste­hen müs­sen um wohl­tä­ti­ge Essenspen­den zu erbet­teln, pas­sen nicht dazu. Für vie­le Betrof­fe­ne ist dies eine schwer zu ertra­gen­de Demü­ti­gung. Wir rufen daher Bund und Kan­to­ne dazu auf, die not­wen­di­gen Mit­tel für einen Covid-Über­brü­ckungs­fonds bereit­zu­stel­len. Er soll all jenen, die durch die Maschen der bis­her beschlos­se­nen Not­mass­nah­men fal­len, einen wür­di­gen sozia­len Schutz gewähr­leis­ten. Dies betrifft ins­be­son­de­re fol­gen­de Personenkreise:

Haus­an­ge­stell­te

Nied­ri­ge Löh­ne, unsi­che­re Anstel­lungs­be­din­gun­gen, feh­len­de oder lücken­haf­te Sozi­al­ver­si­che­run­gen und unsi­che­re Arbeits- oder Auf­ent­halts­be­wil­li­gun­gen gehö­ren zum All­tag vie­ler Haus­an­ge­stell­ten. In der Coro­na-Kri­se hat ein gros­ser Teil von ihnen von einem Tag auf den ande­ren ihr Ein­kom­men ver­lo­ren – und das ohne Ersatz durch Kurzarbeitsentschädigung.

Betreue­rIn­nen in Privathaushalten

Auf­grund der geschlos­se­nen Gren­zen, der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen und der Angst vor einer Anste­ckung der betreu­ten Per­so­nen, kön­nen Betreue­rIn­nen in Pri­vat­haus­hal­ten oft nicht mehr wei­ter­ar­bei­ten. Auch wenn sie ein Recht auf Lohn hät­ten, ist es für sie oft schwie­rig oder gar unmög­lich, die­sen ein­zu­for­dern. Auch für sie gibt es kein Recht auf Kurzarbeit.

Men­schen ohne gere­gel­ten Auf­ent­halts­sta­tus (Sans-Papiers)

Die meis­ten Sans-Papiers haben auf­grund der Coro­na-Kri­se ihren Job und damit ihre Exis­tenz­grund­la­ge ver­lo­ren. Ohne gere­gel­ten Auf­ent­halts­sta­tus haben sie kei­nen Anspruch auf Arbeits­lo­sen­ent­schä­di­gung oder Sozi­al­hil­fe. Betrof­fen sind nicht nur Ein­zel­per­so­nen son­dern auch Fami­li­en mit Kindern.

Ein­zel­un­ter­neh­men­de, selb­stän­di­ge Arbeit­neh­men­de ohne Arbeitnehmerstatus

Unech­te «Selb­stän­di­ge», die als Kurie­re, Taxi­fah­re­rIn­nen oder Click­wor­ker der digi­ta­len Platt­form­öko­no­mie arbei­ten aber auch vie­le Kleinstunternehmer/innen, Kul­tur­schaf­fen­de, Sex­ar­bei­ten­de lei­den unter mas­si­ven Einkommenseinbussen.

Ent­las­se­ne Mit­ar­bei­ten­de ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Arbeit­neh­men­de mit befris­te­ten (Ketten-)verträgen wer­den oft gekün­digt, statt dass für sie Kurz­ar­beit bean­tragt wird. Einem Teil von ihnen feh­len aber die nöti­gen Bei­trags­mo­na­te, um ALV bezie­hen zu können.

Zur Medi­en­mit­tei­lung vom 22.05.2020 der UNIA