Ursprünglich veröffentlicht im Jahresbericht 2025
Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ab, die von ihren Urheber:innen irreführenderweise auch als «Nachhaltigkeitsinitiative» bezeichnet wird. Aus Sicht der SBAA verbirgt sich hinter diesem Titel jedoch kein ernsthafter Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, sondern ein weiterer fremdenfeindlicher Vorstoss in einer langen Tradition rechter Abschottungsinitiativen, die mit der Schwarzenbach-Initiative ihren Anfang nahm. Das vermeintliche Ziel der Initiative ist die Begrenzung der Zuwanderung aus Nachhaltigkeitsgründen. Tatsächlich geht es ihr aber darum, grundlegende Rechte abzubauen, und zwar nicht nur zulasten der ausländischen Wohnbevölkerung, sondern aller Menschen in der Schweiz, einschliesslich der Kinder.
Was genau behauptet die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!»?
Die Initiative verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 10 Millionen Menschen nicht überschreitet. Nach 2050 dürfte diese Grenze nur noch im Umfang des jährlichen Geburtenüberschusses angehoben werden. Damit würde weiteres Bevölkerungswachstum faktisch ausschliesslich über Geburten ermöglicht. Bereits ab einer Wohnbevölkerung von 9,5 Millionen Menschen sollen das Asylrecht und der Familiennachzug eingeschränkt werden. Ab 10 Millionen Menschen dürften keine vorläufigen Aufnahmen, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen, Einbürgerungen oder andere Bleiberechte mehr gewährt werden. Darüber hinaus verlangt die Initiative die Neuverhandlung internationaler Verträge oder deren Kündigung, sollte für die Schweiz keine Ausnahmeregelungen erreicht werden.
Warum die Rede von «Nachhaltigkeit» irreführend ist
Aus Sicht der SBAA ist es zynisch, dass die SVP ausgerechnet für diese Initiative den Begriff der «Nachhaltigkeit» verwendet, obwohl sie sich regelmässig gegen nachhaltige Lösungen für reale Herausforderungen wie Umweltzerstörung oder Klimaerwärmung stellt. Die Bezeichnung dient offensichtlich der Irreführung und folgt inhaltlich einer bekannten Sündenbocklogik: Unter dem Vorwand, Wohnungsnot, Verkehrsüberlastung oder den Druck auf den Sozialstaat zu bekämpfen, macht sie einmal mehr die Migration für ganz unterschiedliche gesellschaftliche Probleme verantwortlich. Dass diese Herausforderungen komplexe Ursachen haben und differenzierte politische Antworten erfordern, blendet sie aus.
Was die Initiative tatsächlich bezweckt
Die Initiative beabsichtigt keineswegs eine Begrenzung der Bevölkerung. Sie will lediglich die ständige Wohnbevölkerung begrenzen und das Recht auf Asyl einschränken. Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen laut Initiativtext «alle Schweizer Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten». Das bedeutet, dass Menschen mit kürzeren Aufenthalten unbegrenzt in die Schweiz kommen könnten, ohne dass ihnen die mit einem gesicherten Aufenthalt verbundenen Rechte gewährt werden müssten. Genau darin liegt aus Sicht der SBAA die eigentliche Stossrichtung der Initiative. Sie folgt einer Logik, die an das frühere Saisonnierstatut erinnert: Arbeitskräfte sollen zeitlich befristet in der Schweiz tätig sein, unter prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen leben, kaum Rechte haben – insbesondere kein Recht auf Familiennachzug – und je nach wirtschaftlicher Lage wieder weggeschickt werden können, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.
Warum die Initiative die Rechte aller gefährdet
Internationale Abkommen schützen die Rechte aller Menschen in der Schweiz, selbstverständlich auch jene der Schweizer Staatsangehörigen. Seit Jahren versucht die SVP, die Schweiz zur Kündigung dieser Abkommen zu zwingen. Mit der Annahme ihrer neusten Initiative würde sie diesem Ziel einen grossen Schritt näherkommen. Nebst dem Freizügigkeitsabkommen und den damit verbundenen bilateralen Verträgen mit der EU könnten laut bundesrätlicher Botschaft auch zentrale internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, die Flüchtlingskonvention, die Kinderrechtskonvention sowie der UNO-Pakt II davon betroffen sein. Für die SBAA zeigt sich gerade daran, dass diese Initiative weit über migrationspolitische Fragen hinausgeht und die Rechte und Lebensgrundlagen aller Menschen in der Schweiz gefährdet.
Aus Sicht der SBAA zeigt diese Initiative deutlich, wohin eine Politik führt, die gesellschaftliche Herausforderungen mit Abschottung und dem Abbau von Rechten beantworten will. Sie gefährdet nicht nur den Schutz von Migrant:innen und Geflüchteten, sondern auch zentrale rechtsstaatliche und menschenrechtliche Grundlagen. Die SBAA lehnt diese Vorlage daher entschieden ab und spricht sich klar für ein NEIN aus.
Marilia Mendes
Vorstandsmitglied der SBAA