Unter dem Deck­man­tel der «Nach­hal­tig­keit».

Ein wei­te­rer frem­den­feind­li­cher Vor­stoss in einer lan­gen Tra­di­ti­on rech­ter Abschot­tungs­in­itia­ti­ven. Die SBAA sagt NEIN zur «Kei­ne 10-Mil­lio­nen-Schweiz!» Initiative. 

Ursprüng­lich ver­öf­fent­licht im Jah­res­be­richt 2025

Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die SVP-Initia­ti­ve «Kei­ne 10-Mil­lio­nen-Schweiz!» ab, die von ihren Urheber:innen irre­füh­ren­der­wei­se auch als «Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ve» bezeich­net wird. Aus Sicht der SBAA ver­birgt sich hin­ter die­sem Titel jedoch kein ernst­haf­ter Bei­trag zur Lösung gesell­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen, son­dern ein wei­te­rer frem­den­feind­li­cher Vor­stoss in einer lan­gen Tra­di­ti­on rech­ter Abschot­tungs­in­itia­ti­ven, die mit der Schwar­zen­bach-Initia­ti­ve ihren Anfang nahm. Das ver­meint­li­che Ziel der Initia­ti­ve ist die Begren­zung der Zuwan­de­rung aus Nach­hal­tig­keits­grün­den. Tat­säch­lich geht es ihr aber dar­um, grund­le­gen­de Rech­te abzu­bau­en, und zwar nicht nur zulas­ten der aus­län­di­schen Wohn­be­völ­ke­rung, son­dern aller Men­schen in der Schweiz, ein­schliess­lich der Kinder.

Was genau behaup­tet die Initia­ti­ve «Kei­ne 10-Millionen-Schweiz!»?
Die Initia­ti­ve ver­langt, dass die stän­di­ge Wohn­be­völ­ke­rung der Schweiz bis 2050 10 Mil­lio­nen Men­schen nicht über­schrei­tet. Nach 2050 dürf­te die­se Gren­ze nur noch im Umfang des jähr­li­chen Gebur­ten­über­schus­ses ange­ho­ben wer­den. Damit wür­de wei­te­res Bevöl­ke­rungs­wachs­tum fak­tisch aus­schliess­lich über Gebur­ten ermög­licht. Bereits ab einer Wohn­be­völ­ke­rung von 9,5 Mil­lio­nen Men­schen sol­len das Asyl­recht und der Fami­li­en­nach­zug ein­ge­schränkt wer­den. Ab 10 Mil­lio­nen Men­schen dürf­ten kei­ne vor­läu­fi­gen Auf­nah­men, Auf­ent­halts- oder Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gun­gen, Ein­bür­ge­run­gen oder ande­re Blei­be­rech­te mehr gewährt wer­den. Dar­über hin­aus ver­langt die Initia­ti­ve die Neu­ver­hand­lung inter­na­tio­na­ler Ver­trä­ge oder deren Kün­di­gung, soll­te für die Schweiz kei­ne Aus­nah­me­re­ge­lun­gen erreicht werden.

War­um die Rede von «Nach­hal­tig­keit» irre­füh­rend ist
Aus Sicht der SBAA ist es zynisch, dass die SVP aus­ge­rech­net für die­se Initia­ti­ve den Begriff der «Nach­hal­tig­keit» ver­wen­det, obwohl sie sich regel­mäs­sig gegen nach­hal­ti­ge Lösun­gen für rea­le Her­aus­for­de­run­gen wie Umwelt­zer­stö­rung oder Kli­ma­er­wär­mung stellt. Die Bezeich­nung dient offen­sicht­lich der Irre­füh­rung und folgt inhalt­lich einer bekann­ten Sün­den­bock­lo­gik: Unter dem Vor­wand, Woh­nungs­not, Ver­kehrs­über­las­tung oder den Druck auf den Sozi­al­staat zu bekämp­fen, macht sie ein­mal mehr die Migra­ti­on für ganz unter­schied­li­che gesell­schaft­li­che Pro­ble­me ver­ant­wort­lich. Dass die­se Her­aus­for­de­run­gen kom­ple­xe Ursa­chen haben und dif­fe­ren­zier­te poli­ti­sche Ant­wor­ten erfor­dern, blen­det sie aus.

Was die Initia­ti­ve tat­säch­lich bezweckt
Die Initia­ti­ve beab­sich­tigt kei­nes­wegs eine Begren­zung der Bevöl­ke­rung. Sie will ledig­lich die stän­di­ge Wohn­be­völ­ke­rung begren­zen und das Recht auf Asyl ein­schrän­ken. Zur stän­di­gen Wohn­be­völ­ke­rung zäh­len laut Initia­tiv­text «alle Schwei­zer Staats­an­ge­hö­ri­gen mit einem Haupt­wohn­sitz in der Schweiz sowie alle aus­län­di­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen mit einem Auf­ent­halts­ti­tel für min­des­tens zwölf Mona­te oder mit einer Auf­ent­halts­dau­er in der Schweiz von min­des­tens zwölf Mona­ten». Das bedeu­tet, dass Men­schen mit kür­ze­ren Auf­ent­hal­ten unbe­grenzt in die Schweiz kom­men könn­ten, ohne dass ihnen die mit einem gesi­cher­ten Auf­ent­halt ver­bun­de­nen Rech­te gewährt wer­den müss­ten. Genau dar­in liegt aus Sicht der SBAA die eigent­li­che Stoss­rich­tung der Initia­ti­ve. Sie folgt einer Logik, die an das frü­he­re Sai­son­nier­sta­tut erin­nert: Arbeits­kräf­te sol­len zeit­lich befris­tet in der Schweiz tätig sein, unter pre­kä­ren Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen leben, kaum Rech­te haben – ins­be­son­de­re kein Recht auf Fami­li­en­nach­zug – und je nach wirt­schaft­li­cher Lage wie­der weg­ge­schickt wer­den kön­nen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.

War­um die Initia­ti­ve die Rech­te aller gefährdet
Inter­na­tio­na­le Abkom­men schüt­zen die Rech­te aller Men­schen in der Schweiz, selbst­ver­ständ­lich auch jene der Schwei­zer Staats­an­ge­hö­ri­gen. Seit Jah­ren ver­sucht die SVP, die Schweiz zur Kün­di­gung die­ser Abkom­men zu zwin­gen. Mit der Annah­me ihrer neus­ten Initia­ti­ve wür­de sie die­sem Ziel einen gros­sen Schritt näher­kom­men. Nebst dem Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men und den damit ver­bun­de­nen bila­te­ra­len Ver­trä­gen mit der EU könn­ten laut bun­des­rät­li­cher Bot­schaft auch zen­tra­le inter­na­tio­na­le Über­ein­kom­men wie die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on, die Flücht­lings­kon­ven­ti­on, die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on sowie der UNO-Pakt II davon betrof­fen sein. Für die SBAA zeigt sich gera­de dar­an, dass die­se Initia­ti­ve weit über migra­ti­ons­po­li­ti­sche Fra­gen hin­aus­geht und die Rech­te und Lebens­grund­la­gen aller Men­schen in der Schweiz gefährdet.

Aus Sicht der SBAA zeigt die­se Initia­ti­ve deut­lich, wohin eine Poli­tik führt, die gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit Abschot­tung und dem Abbau von Rech­ten beant­wor­ten will. Sie gefähr­det nicht nur den Schutz von Migrant:innen und Geflüch­te­ten, son­dern auch zen­tra­le rechts­staat­li­che und men­schen­recht­li­che Grund­la­gen. Die SBAA lehnt die­se Vor­la­ge daher ent­schie­den ab und spricht sich klar für ein NEIN aus.

Mari­lia Mendes
Vor­stands­mit­glied der SBAA