Update-Bericht zu Eritrea

Die Beob­ach­tungs­stel­le der Roman­die ver­öf­fent­licht heu­te einen zwei­ten Bericht über die Ver­schär­fun­gen des schwei­ze­ri­schen Asyl­sys­tems gegen­über Eritreer*innen.

Seit 2018 beob­ach­tet die regio­na­le Beob­ach­tungs­stel­le der Roman­die (ODAE) die Situa­ti­on von Asyl­su­chen­den aus Eri­trea in der Schweiz. Vie­le die­ser Per­so­nen sehen sich mit einem Weg­wei­sungs­ent­scheid kon­fron­tiert, nach­dem das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVGer) die neue Pra­xis des Staats­se­kre­ta­ri­ats für Migra­ti­on (SEM) von 2016 bestä­tigt hat und die Behör­den 2018 die erneu­te Prü­fung der vor­läu­fi­gen Auf­nah­men von rund 3’200 Per­so­nen ange­kün­digt haben.

Auch im Jahr 2020 wer­den die Ver­schär­fun­gen durch das SEM und das BVGer fort­ge­setzt, obwohl sich die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Eri­trea nicht ver­bes­sert hat. Von 2016 bis Ende Okto­ber 2020 erhiel­ten 3‘355 Eritreer*innen nach ihrem Asyl­ge­such einen Wegweisungsentscheid.

Vie­le der betrof­fe­nen, oft jun­gen Per­so­nen blei­ben dau­er­haft in der Schweiz, weil nur sehr weni­ge aus Angst vor Ver­fol­gung frei­wil­lig nach Eri­trea zurück­keh­ren und es kein Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit Eri­trea gibt. Mit dem nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid ver­lie­ren sie ihr Recht, ihren Beruf aus­zu­üben oder ihre Aus­bil­dung fort­zu­füh­ren. Des­halb erhal­ten sie nur noch Not­hil­fe. So ent­steht eine bedeu­ten­de Grup­pe von jun­gen Per­so­nen, die aus­ge­grenzt wer­den, aber nicht zurück­ge­schickt wer­den können.

Die Schweiz hat dem poli­ti­schen Druck zur Ver­schär­fung der Pra­xis nach­ge­ge­ben und so die recht­li­che Situa­ti­on der asyl­su­chen­den Per­so­nen aus Eri­trea immer stren­ger gehand­habt. Die ODAE stellt fest, dass die­se Ver­schär­fun­gen auch zu einer äus­serst restrik­ti­ven Ein­schät­zung der gel­tend gemach­ten Asyl­grün­de der asyl­su­chen­den Per­so­nen füh­ren. Die ODAE ist – über die Fra­ge der Asyl­pra­xis zu Eri­trea hin­aus – besorgt über das Recht auf Asyl im wei­te­ren Sin­ne. Das Bei­spiel von Eri­trea zeigt, dass poli­ti­sche Debat­ten Aus­wir­kun­gen auf die Anwen­dung die­ses Rechts haben kön­nen und es ohne ersicht­li­chen Grund ange­passt wer­den kann.

Zum Fach­be­richt 2020 auf Fran­zö­sisch (pdf)

Zur Medi­en­mit­tei­lung auf Fran­zö­sisch (pdf)

Zum Fach­be­richt 2018 auf Fran­zö­sisch (pdf)