Seit 2018 beobachtet die regionale Beobachtungsstelle der Romandie (ODAE) die Situation von Asylsuchenden aus Eritrea in der Schweiz. Viele dieser Personen sehen sich mit einem Wegweisungsentscheid konfrontiert, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die neue Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) von 2016 bestätigt hat und die Behörden 2018 die erneute Prüfung der vorläufigen Aufnahmen von rund 3’200 Personen angekündigt haben.
Auch im Jahr 2020 werden die Verschärfungen durch das SEM und das BVGer fortgesetzt, obwohl sich die Menschenrechtssituation in Eritrea nicht verbessert hat. Von 2016 bis Ende Oktober 2020 erhielten 3‘355 Eritreer*innen nach ihrem Asylgesuch einen Wegweisungsentscheid.
Viele der betroffenen, oft jungen Personen bleiben dauerhaft in der Schweiz, weil nur sehr wenige aus Angst vor Verfolgung freiwillig nach Eritrea zurückkehren und es kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea gibt. Mit dem negativen Asylentscheid verlieren sie ihr Recht, ihren Beruf auszuüben oder ihre Ausbildung fortzuführen. Deshalb erhalten sie nur noch Nothilfe. So entsteht eine bedeutende Gruppe von jungen Personen, die ausgegrenzt werden, aber nicht zurückgeschickt werden können.
Die Schweiz hat dem politischen Druck zur Verschärfung der Praxis nachgegeben und so die rechtliche Situation der asylsuchenden Personen aus Eritrea immer strenger gehandhabt. Die ODAE stellt fest, dass diese Verschärfungen auch zu einer äusserst restriktiven Einschätzung der geltend gemachten Asylgründe der asylsuchenden Personen führen. Die ODAE ist – über die Frage der Asylpraxis zu Eritrea hinaus – besorgt über das Recht auf Asyl im weiteren Sinne. Das Beispiel von Eritrea zeigt, dass politische Debatten Auswirkungen auf die Anwendung dieses Rechts haben können und es ohne ersichtlichen Grund angepasst werden kann.
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