Ver­ban­nung in die Illegalität

Der Bund hat mitt­ler­wei­le 2400 Dos­siers von vor­läu­fig auf­ge­nom­me­nen Eri­treerIn­nen über­prüft. 14 Per­so­nen ver­lie­ren ihr Bleiberecht. 

Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga ord­ne­te letz­tes Jahr die Über­prü­fung der Dos­siers von 3200 vor­läu­fig auf­ge­nom­me­nen Eri­treerin­nen und Eri­tre­ern an. Das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on (SEM) muss­te somit über­prü­fen, ob die betrof­fe­nen Per­so­nen in der Schweiz blei­ben dür­fen. Geprüft wur­den inzwi­schen 2400 Fäl­le. 14 Per­so­nen ver­lo­ren ihr Blei­be­recht, was einem hal­ben Pro­zent ent­spricht. Für die gros­se Mehr­heit der Fäl­le ist eine Abschie­bung nach Eri­trea laut SEM „nicht zumut­bar“, wie die Sonn­tags­Zei­tung in einem Arti­kel vom 21. April 2019 schreibt.

Die Über­prü­fung des Blei­be­rechts liess den Streit um eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge in der Schweiz neu auf­flam­men. Eri­treerIn­nen sind die gröss­te Grup­pe von geflüch­te­ten Per­so­nen in der Schweiz. Der frei­sin­ni­ge Stän­de­rat Phil­ipp Mül­ler for­dert die „aus­nahms­lo­se Weg­wei­sung“ aller vor­läu­fig auf­ge­nom­me­nen Eri­treerIn­nen. SP-Natio­nal­rat Céd­ric Wer­muth hin­ge­gen plä­diert für ein unbe­fris­te­tes Auf­ent­halts­recht auf­grund der nach wie vor schwie­ri­gen Men­schen­rechts­la­ge in Eritrea.

Die SBAA kri­ti­siert das Vor­ge­hen der Über­prü­fung des Blei­be­rechts stark. Durch den Ent­zug des Blei­be­rechts wer­den die betrof­fe­nen Per­so­nen in die Ille­ga­li­tät ver­bannt und in die Per­spek­tiv­lo­sig­keit der Not­hil­fe gedrängt. Viel­mehr soll­ten ihnen ein Anwe­sen­heits­recht gewährt und die Wah­rung ihrer grund­le­gen­den Men­schen­rech­te gewähr­leis­tet werden.