14 Urteile in gut 12 Monaten: In all diesen Fällen hebt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Asyl- oder Rückführungsentscheide des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf. Alle Urteile betreffen die Abklärung des Gesundheitszustandes der asylsuchenden Personen im Bundesasylzentrum Boudry. Das BVGer kritisiert, dass das SEM Asylentscheide fällt, ohne den Gesundheitszustand der betroffenen Personen seriös abzuklären, es bei Arztbesuchen keine Übersetzung gab oder die Wahrnehmung von Arztterminen verunmöglicht wurde.
Die SBAA ist besorgt über diese Entwicklung und unterstützt die Forderung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, dass in den Bundesasylzentren die Mindeststandards und die Rechte der asylsuchenden Personen eingehalten werden. Der uneingeschränkte Zugang zur medizinischen Versorgung muss gewährleistet werden.
SRF, Radiobeitrag vom 7. Juni 2019 in der Sendung Rendez-vous