Jährlich werden in der Schweiz rund 3’000 Menschen bis zu eineinhalb Jahre in Haft genommen – nicht wegen einer Straftat, sondern allein aufgrund ihres Migrationsstatus. Die ausländerrechtliche Administrativhaft ist eine verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahme mit dem Ziel, die Ausreise von Personen ohne regulären Aufenthaltstitel sicherzustellen.
Die Administrativhaft stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte persönliche Freiheit dar und ist für die Betroffenen oftmals traumatisierend. Die Haftbedingungen in den Ausschaffungsgefängnissen sind prekär und werden von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zurecht immer wieder kritisiert. Untersuchungen zeigen, dass die Suizidrate in Administrativhaft sechs- bis siebenmal höher ist als in Freiheit. Gerade in letzter Zeit häufen sich Meldungen über Suizide in Administrativhaft.
Mit dem neuen Fachbericht «Weggesperrt – Die ausländerrechtliche Haft in der Schweiz» der SBAA wollen wir vorherrschende Irrtümer aufklären und den öffentlichen sowie politischen Diskurs versachlichen. Dafür haben wir Fälle dokumentiert, Fachliteratur und Studien konsultiert, aktuelle Zahlen ausgewertet und Forderungen an die Behörden und die Politik formuliert. Wir kommen zum Schluss, dass rechtsstaatliche Grundsätze und Garantien regelmässig verletzt und damit die demokratischen Werte der Schweiz erheblich infrage gestellt werden. Es ist deshalb an der Zeit, einen zeitgemässen, humanen und rechtskonformen Wegweisungsvollzug zu etablieren.
Den Fachbericht können Sie unter diesem Link herunterladen.
Zudem finden Sie hier als Beilage die für den Fachbericht verwendeten Zahlen grafisch aufbereitet:
- Beilage 1: Zahlen zur Administrativhaft
- Beilage 2: Datenerhebung Zwangsmassnahmen (DAZ) ganze Schweiz (Berichtszeit 2022–2024)
Der Fachbericht kann zu einem Preis von Fr. 5.- plus Porto auch als Broschüre bestellt werden via: geschaeftsstelle@beobachtungsstelle.ch.
19. Juni 2025 (ls/mh)