In zwei Artikeln im „Bund“ vom 13.11.2020 sowie im Bieler Tagblatt vom 7.11.2020 kritisiert Walter Leimgruber, Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), wie die Kantone, u.a. Bern, mit abgewiesenen asylsuchenden Personen umgehen. Insbesondere für die Kinder sei die Situation in der Nothilfe untragbar. Rückkehrzentren seien keine kindgerechte Umgebung, die meisten Kinder werden laut Leimgruber psychisch krank. Im Interview mit dem „Bund“ hielt er fest: «Wir produzieren gerade eine grosse Zahl kaputter Kinder». Die Berner Migrationsbehörden weisen die Kritik an ihren Rückkehrzentren zurück und halten fest, dass eine kindgerechte Unterbringung möglich sei („Bund“ vom 13.11.2020).
Abgewiesene asylsuchende Personen leben von der Nothilfe und bekommen rund 8 Franken im Tag. Die Nothilfe ist kurz- und nicht langfristig angelegt, zahlreiche Personen sind jedoch inzwischen Langzeit-Nothilfe-Beziehende, da sie nicht ausreisen können. Leimgruber fordert nun Lösungen für die Langzeit-Beziehenden. Wer seit Jahren in der Schweiz sei und sich nichts zu schulde kommen liess, solle eine Perspektive erhalten, insb. Familien, Kinder und Jugendliche.
Die SBAA unterstützt Leimgrubers Einschätzung sowie seine Forderungen nach einer Verbesserung der Situation der Langzeit-Beziehenden und der betroffenen Minderjährigen. Die Schweiz hat die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) ratifiziert und ist verpflichtet, sich daran zu halten. Gemäss KRK steht das Kindeswohl im Zentrum und verpflichtet die Behörden, dieses in allen Entscheiden vorrangig zu behandeln. Alle Minderjährigen sollen in einem stabilen, sozialen und familiären Umfeld aufwachsen können.
Die Kinder von abgewiesenen Eltern «erben» deren illegalen Aufenthaltsstatus. Das darf nicht sein. Die Kinder sollen nicht unschuldig den illegalen Aufenthaltsstatus übernehmen müssen, sondern einen eigenen Status erhalten, wenn sie hier geboren wurden. Durch die Situation in der Nothilfe wird den Kindern und Jugendlichen jegliche Perspektive geraubt. Ihre Situation ist eine Form struktureller Gewalt gegen das Kindeswohl. Die SBAA ruft die Behörden dringend dazu auf, das Kindeswohl stärker zu berücksichtigen und die grundlegenden Rechte aller abgewiesenen asylsuchenden Personen einzuhalten.