Bundesrätin Simonetta Sommaruga ordnete letztes Jahr die Überprüfung der Dossiers von 3200 vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreern an. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) musste somit überprüfen, ob die betroffenen Personen in der Schweiz bleiben dürfen. Geprüft wurden inzwischen 2400 Fälle. 14 Personen verloren ihr Bleiberecht, was einem halben Prozent entspricht. Für die grosse Mehrheit der Fälle ist eine Abschiebung nach Eritrea laut SEM „nicht zumutbar“, wie die SonntagsZeitung in einem Artikel vom 21. April 2019 schreibt.
Die Überprüfung des Bleiberechts liess den Streit um eritreische Staatsangehörige in der Schweiz neu aufflammen. EritreerInnen sind die grösste Gruppe von geflüchteten Personen in der Schweiz. Der freisinnige Ständerat Philipp Müller fordert die „ausnahmslose Wegweisung“ aller vorläufig aufgenommenen EritreerInnen. SP-Nationalrat Cédric Wermuth hingegen plädiert für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht aufgrund der nach wie vor schwierigen Menschenrechtslage in Eritrea.
Die SBAA kritisiert das Vorgehen der Überprüfung des Bleiberechts stark. Durch den Entzug des Bleiberechts werden die betroffenen Personen in die Illegalität verbannt und in die Perspektivlosigkeit der Nothilfe gedrängt. Vielmehr sollten ihnen ein Anwesenheitsrecht gewährt und die Wahrung ihrer grundlegenden Menschenrechte gewährleistet werden.