Über­sicht Aufenthaltsstatus

Asyl­su­chen­de (Aus­weis N)

Der Aus­weis N gibt einer Per­son von Gesuch­stel­lung bis zur Been­di­gung des Asyl­ver­fah­rens ein Anwe­sen­heits­recht in der Schweiz.

Vor­läu­fig auf­ge­nom­me­ne Aus­län­der (Aus­weis F)

Der Aus­weis F kann auf­grund einer vor­läu­fi­gen Auf­nah­me aus­ge­stellt wer­den, ist aber kei­ne aus­län­der­recht­li­che Bewil­li­gung. Die vor­läu­fi­ge Auf­nah­me wird Per­so­nen gewährt, die von einer Weg­wei­sung betrof­fen sind, aber auf­grund von Unzulässigkeits‑, Unzumutbarkeits‑, oder Unmög­lich­keits­grün­den nicht weg­ge­wie­sen wer­den können.

Aner­kann­ter Flücht­ling ohne Asyl­ge­wäh­rung (Aus­weis F)

Wird die Flücht­lings­ei­gen­schaft aner­kannt, bestehen aber Asyl­aus­schluss­grün­de, erhält der/die Betrof­fe­ne einen Aus­weis F. Die­se Per­so­nen­grup­pe ist recht­lich bes­ser gestellt als vor­läu­fig auf­ge­nom­me­ne Per­so­nen, da die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on ein Min­dest­mass an Rech­ten für aner­kann­te Flücht­lin­ge vor­schreibt, von denen auch per natio­na­le Gesetz­ge­bung nicht abge­wi­chen wer­den darf.

Aner­kann­ter Flücht­ling mit Asyl­ge­wäh­rung (Aus­weis B bzw. C)

Wird die Flücht­lings­ei­gen­schaft aner­kannt und bestehen kei­ne Asyl­aus­schluss­grün­de, hat der/die Betrof­fe­ne Anspruch auf die Auf­ent­halts­be­wil­li­gung (B). Die Erlan­gung einer Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung © rich­tet sich nach den all­ge­mei­nen aus­län­der­recht­li­chen Kriterien.

Schutz­be­dürf­ti­ge (Aus­weis S)

Der Schutz­sta­tus S gewährt einer bestimm­ten Per­so­nen­grup­pe für die Dau­er einer schwe­ren all­ge­mei­nen Gefähr­dung, ins­be­son­de­re wäh­rend eines Krie­ges oder in Situa­tio­nen all­ge­mei­ner Gewalt, kol­lek­ti­ven Schutz. Es han­delt sich hier­bei um einen rück­kehr­ori­en­tier­ten Status.

Sans-Papiers

Wur­de ein Antrag auf Asyl oder auf eine Auf­ent­halts­be­wil­li­gung abge­lehnt, eine Auf­ent­halts­be­wil­li­gung ent­zo­gen oder wur­de nach Ein­rei­se kein ent­spre­chen­der Antrag auf eine Auf­ent­halts­be­wil­li­gung gestellt, han­delt es sich um Per­so­nen, die ohne lega­len Auf­ent­halts­sta­tus in der Schweiz leben.