Die SBAA fordert mit der Gewerkschaft UNIA und rund zwei Dutzend weiteren Organisationen Bund und Kantone dazu auf, Personengruppen, die von den bisherigen Unterstützungsmassnahmen ausgeschlossen sind, einen sozialen und wirtschaftlichen Schutz zu gewährleisten:
Die Corona-Krise trifft die ganze Gesellschaft – aber am härtesten die sozial Schwachen. Für sie reichen die bisher beschlossenen Unterstützungsmassnahmen nicht. Tausende Arbeitnehmende, die schon unter normalen Bedingungen knapp am Existenzminimum leben, fallen durch die Maschen und geraten zurzeit in grosse Not, weil sie weder Entschädigungen der Arbeitslosversicherung noch der Erwerbsersatzordnung (EO) beanspruchen können.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Personalverleiher schicken Temporärarbeitnehmende «nach Hause», statt Kurzarbeit zu beantragen. Hausangestellte sind von vornherein davon ausgeschlossen. Im Stundenlohn Beschäftigte haben Mühe ihren Beschäftigungsgrad nachzuweisen. Kürzlich zugezogene oder neu ins Arbeitsleben eintretende Beschäftigte haben zu wenige Beitragsmonate in der ALV. Besonders prekär ist die Situation für Arbeitnehmende ohne Schweizerpass, auch wenn sie schon seit vielen Jahren in der Schweiz arbeiten: Sie können nicht einmal Sozialhilfe in Anspruch nehmen, weil sie eine Verschlechterung ihrer Einbürgerungschancen, ihres Aufenthaltsstatus oder gar eine Ausschaffung befürchten müssen.
Die Botschaft des Bundesrates war klar: «Wir lassen niemanden im Stich. Wir kümmern uns um euch». Wir unterstützen diese Haltung vorbehaltlos. Bilder von Menschen, die stundenlang anstehen müssen um wohltätige Essenspenden zu erbetteln, passen nicht dazu. Für viele Betroffene ist dies eine schwer zu ertragende Demütigung. Wir rufen daher Bund und Kantone dazu auf, die notwendigen Mittel für einen Covid-Überbrückungsfonds bereitzustellen. Er soll all jenen, die durch die Maschen der bisher beschlossenen Notmassnahmen fallen, einen würdigen sozialen Schutz gewährleisten. Dies betrifft insbesondere folgende Personenkreise:
Hausangestellte
Niedrige Löhne, unsichere Anstellungsbedingungen, fehlende oder lückenhafte Sozialversicherungen und unsichere Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligungen gehören zum Alltag vieler Hausangestellten. In der Corona-Krise hat ein grosser Teil von ihnen von einem Tag auf den anderen ihr Einkommen verloren – und das ohne Ersatz durch Kurzarbeitsentschädigung.
BetreuerInnen in Privathaushalten
Aufgrund der geschlossenen Grenzen, der Ausgangsbeschränkungen und der Angst vor einer Ansteckung der betreuten Personen, können BetreuerInnen in Privathaushalten oft nicht mehr weiterarbeiten. Auch wenn sie ein Recht auf Lohn hätten, ist es für sie oft schwierig oder gar unmöglich, diesen einzufordern. Auch für sie gibt es kein Recht auf Kurzarbeit.
Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers)
Die meisten Sans-Papiers haben aufgrund der Corona-Krise ihren Job und damit ihre Existenzgrundlage verloren. Ohne geregelten Aufenthaltsstatus haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung oder Sozialhilfe. Betroffen sind nicht nur Einzelpersonen sondern auch Familien mit Kindern.
Einzelunternehmende, selbständige Arbeitnehmende ohne Arbeitnehmerstatus
Unechte «Selbständige», die als Kuriere, TaxifahrerInnen oder Clickworker der digitalen Plattformökonomie arbeiten aber auch viele Kleinstunternehmer/innen, Kulturschaffende, Sexarbeitende leiden unter massiven Einkommenseinbussen.
Entlassene Mitarbeitende ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Arbeitnehmende mit befristeten (Ketten-)verträgen werden oft gekündigt, statt dass für sie Kurzarbeit beantragt wird. Einem Teil von ihnen fehlen aber die nötigen Beitragsmonate, um ALV beziehen zu können.
Zur Medienmitteilung vom 22.05.2020 der UNIA