Das Bezirksgericht Brig verurteilte im vergangenen Dezember Anni Lanz wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise zu einer Busse wegen Verstosses gegen Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Anni Lanz hatte dagegen Berufung eingelegt, gestern bestätigte das Kantonsgericht Wallis das Urteil in 2. Instanz. Ob sie das Urteil weiterzieht, ist noch offen.
Die Menschenrechtsaktivistin wollte einen Afghanen, der nach Italien ausgeschafft worden war, von Domodossola zurück in die Schweiz holen. Nebst der unrechtmässigen Ausschaffung begründete sie ihr Handeln damit, dass sie den kranken und suizidgefährdeten Afghanen bei Temperaturen von minus 10 Grad nicht auf der Strasse lassen konnte.
Die SBAA kritisiert das Urteil, das eine Kriminalisierung von humanitärer Hilfe und Solidarität zur Folge hat. Menschen, die sich uneigennützig, friedlich und solidarisch einsetzen und keine finanziellen Vorteile aus ihrem humanitären Handeln ziehen, sollen geschützt und nicht sanktioniert werden. Solidarité sans Frontières und Amnesty International haben deshalb eine Petition für eine Anpassung von Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes lanciert. Die Petition verlangt, «dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun“.
Artikel in der WOZ: Anni Lanz erneut verurteilt