Die Kernforderungen an Schweizer Behörden sind:
1.Die den Frauen auf ihrem Fluchtweg widerfahrene Gewalt als Grund für ein unverzügliches Eintreten auf ihr Asylgesuch anzuerkennen und dabei von jeder Schuldzuweisung abzusehen.
2.Frauen und Kindern mit körperlichen oder psychischen Folgeschäden durch die Gewalt, die ihnen im Herkunftsland oder auf der Flucht zugefügt worden ist, systematisch aufzunehmen.
3.Sofort die Rückschaffung von Frauen und Kindern nach Italien oder jedes andere Land auszusetzen, das nicht in der Lage ist, sie wirksam zu schützen.
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