Neu­er Fach­be­richt: Der stei­ni­ge Weg zum Schwei­zer Pass

Der neue Fach­be­richt der SBAA setzt sich mit den Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren in der Schweiz aus­ein­an­der und for­mu­liert Empfehlungen. 

Ein Vier­tel der Schwei­zer Wohn­be­völ­ke­rung – rund 2 Mio. Men­schen – hat kei­nen Schwei­zer Pass und damit nicht die­sel­ben Rech­te wie Schwei­zer Bürger:innen und auch kein Recht auf poli­ti­sche Mit­be­stim­mung. Vie­le leben bereits in der zwei­ten und drit­ten Gene­ra­ti­on hier. Im euro­päi­schen Ver­gleich hat die Schweiz eines der restrik­tivs­ten Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren. Das total­re­vi­dier­te und ver­schärf­te Bür­ger­rechts­ge­setz (BüG) ist seit 2018 in Kraft. Die Vor­aus­set­zun­gen für die Ein­bür­ge­rung sind zu hoch, die Ver­fah­ren zu unter­schied­lich. Das neue Gesetz muss ange­passt und die Pra­xis drin­gend ver­ein­facht wer­den. Damit befasst sich der neue Fach­be­richt der Schwei­ze­ri­schen Beob­ach­tungs­stel­le für Asyl- und Aus­län­der­recht (SBAA) anhand von juris­tisch auf­ge­ar­bei­te­ten Fäl­len und Interviews.

For­mel­le Vor­aus­set­zun­gen sen­ken und Inte­gra­ti­on erleichtern

Wer ein Ein­bür­ge­rungs­ge­such ein­rei­chen will, muss zwei for­mel­le Vor­aus­set­zun­gen erfül­len: Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung C und zehn Jah­re Auf­ent­halt in der Schweiz. Vor der Revi­si­on konn­ten sich auch Per­so­nen mit einer Auf­ent­halts­be­wil­li­gung (B) oder einer vor­läu­fi­gen Auf­nah­me (F) ein­bür­gern las­sen. Mit der neu­en Bestim­mung blei­ben vor allem vie­le jun­ge Per­so­nen, die hier gebo­ren oder als Kin­der in die Schweiz gekom­men sind, sehr lan­ge vom Schwei­zer Bür­ger­recht aus­ge­schlos­sen. Die Ein­bür­ge­rung beschleu­nigt nach­weis­lich die Teil­ha­be und Inte­gra­ti­on. Die SBAA for­dert daher drin­gend, dass auch Per­so­nen mit einer Auf­ent­halts­be­wil­li­gung oder einer vor­läu­fi­gen Auf­nah­me ein Ein­bür­ge­rungs­ge­such stel­len kön­nen. Die heu­te vor­ge­schrie­be­ne Auf­ent­halts­dau­er soll zudem ver­rin­gert werden.

«Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en» weni­ger streng anwenden

Die ein­bür­ge­rungs­wil­li­gen Per­so­nen müs­sen auch mate­ri­el­le Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, näm­lich die sog. «Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en» und das «Ver­traut­sein mit schwei­ze­ri­schen Lebens­ver­hält­nis­sen». Erfolg­reich inte­griert ist gemäss BüG, wer die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung beach­tet, die Wer­te der Bun­des­ver­fas­sung respek­tiert, sich in einer Lan­des­spra­che ver­stän­di­gen kann, am Wirt­schafts­le­ben oder am Erwerb von Bil­dung teil­nimmt und die Inte­gra­ti­on der Fami­lie unterstützt.

Die von der SBAA doku­men­tier­ten Fäl­le zei­gen, dass die­se Kri­te­ri­en zu rigi­de ange­wen­det wer­den. So wur­de in einem Fall das Ein­bür­ge­rungs­ge­such nur auf­grund eines Selbst­un­falls im Ver­kehr sis­tiert, bei dem nie­mand zu Scha­den kam (Fall 403). In ande­ren Fäl­len lehn­ten Kan­to­ne oder Gemein­den Ein­bür­ge­rungs­ge­su­che ab, weil Per­so­nen loka­le spe­zi­fi­sche Details nicht kann­ten (Fall 402). Und dies, obwohl der Bund kei­ne loka­le Inte­gra­ti­on ver­langt, da er dies ange­sichts der heu­ti­gen Mobi­li­tät und sozia­len Ver­net­zung über Gemein­de- und Kan­tons­gren­zen hin­weg als nicht zeit­ge­mäss erachtet.

Gesprä­che pro­to­kol­lie­ren und Abstim­mun­gen an Gemein­de­ver­samm­lun­gen abschaffen

Die kom­mu­na­len und kan­to­na­len Unter­schie­de in den Ver­fah­ren sind zu gross. Um die Rechts­staat­lich­keit sicher­zu­stel­len, sol­len die Ein­bür­ge­rungs­ge­sprä­che auf kom­mu­na­ler Ebe­ne von Fach­gre­mi­en geführt und pro­to­kol­liert wer­den. Abstim­mun­gen über Ein­bür­ge­run­gen an Gemein­de­ver­samm­lun­gen sol­len abge­schafft wer­den. Die Ver­fah­rens­dau­er muss ver­kürzt, die Gebüh­ren müs­sen gesenkt wer­den. Dies­be­züg­lich ver­letzt die Schweiz ihre völ­ker­recht­li­che Ver­pflich­tung: Gemäss der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on wäre sie bei aner­kann­ten Flücht­lin­gen ver­pflich­tet, die Ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen und die Gebüh­ren zu senken.

Für ein fai­res, chan­cen­ge­rech­tes und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Verfahren

Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren sol­len fai­rer, chan­cen­ge­rech­ter und ohne Dis­kri­mi­nie­rung aus­ge­stal­tet wer­den und kein Pri­vi­leg dar­stel­len. Ein moder­nes Bür­ger­recht tut not: Die zwei­te Gene­ra­ti­on soll erleich­tert ein­ge­bür­gert und das Prin­zip «ius soli» end­lich ein­ge­führt wer­den, d.h., wer in der Schweiz gebo­ren wird, soll bei Geburt das Bür­ger­recht erhalten.

Down­load des Fachberichts

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