Der neue Justizminister Beat Jans hat am 20. Februar 2024 eine Reihe an Massnahmen zur Verschärfung des Schweizerischen Asylsystems vorgeschlagen. Diese zielen darauf ab, das bestehende System zu straffen und den Umgang mit Asylsuchenden aus bestimmten Herkunftsländern zu verschärfen.
Asylvorentscheide innerhalb von 24 Stunden
Mit den neuen Massnahmen soll schweizweit ein 24-Stunden Verfahren umgesetzt werden, welches nun bereits in Zürich getestet wird.
Innerhalb dieses kurzen Zeitrahmens sollen wesentliche Abklärungen bei Personen durchgeführt werden, die kaum Aussicht auf Asyl haben. Dies trifft insbesondere bei Asylsuchenden aus Ländern mit einer Asylgewährungsquote von weniger als 1% wie etwa Algerien, Tunesien und Marokko.
Die SBAA betrachtet diesen Vorschlag kritisch. Sie schliesst sich der bereits geäusserten Kritik der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sowie Amnesty International Schweiz an. Eine sorgfältige Prüfung der Fluchtgründe und des Schutzbedarfs von Asylsuchenden benötigt Zeit. Eine derart knappe Frist von 24 Stunden reicht bei Weitem nicht aus, diese komplexe Aufgabe angemessen und sorgfältig zu erfüllen. Das seit 2019 geltende beschleunigte Asylverfahren ist ohnehin schon sehr eng getaktet. Mit einer weiteren Beschleunigung besteht die Gefahr, dass der Sachverhalt ungenügend abgeklärt wird und es zu Fehlentscheiden kommt. Das kann für Geflüchtete schwerwiegende Konsequenzen haben.
Asylgesuche müssen vorab schriftlich begründet werden
Geflüchtete aus Ländern mit geringen Aussichten auf Asyl müssen ausserdem ihr Asylgesuch schriftlich begründen, bevor das eigentliche Verfahren beginnt. Die SFH bringt die Kritik auf den Punkt: «Es darf nicht sein, dass ein Asylgesuch daran scheitert, weil eine Person zum Beispiel nicht schreiben kann.» Selbst wenn Geflüchtete schreiben können, ist das Verfassen eines Vorabschreibens ohne Kenntnis des Schweizer Rechtssystems und ohne Rechtsbeistand, äusserst schwierig.
Asylgesuche nur noch zu Bürozeiten
Des Weiteren sollen Asylgesuche nur noch unter der Woche eingereicht werden können, um den angeblichen Missbrauch der Asylstrukturen vorzubeugen. Geflüchtete sollen also am Wochenende nicht in Asylzentren unterkommen dürfen. Es soll damit verhindert werden, dass die Asylunterkünfte während den Wochenenden als eine Art Übergangsunterkunft benutzt werden. Vulnerable Asylsuchende, wie etwa allein reisende Frauen, Familien, unbegleitete Minderjährige sowie kranke oder alte Menschen, sollen weiterhin auch am Wochenende aufgenommen werden. Dabei bleibt völlig unklar, wie besonders vulnerable Menschen, wie etwa traumatisierte Menschen oder Opfer von Menschenhandel so schnell zuverlässig erkannt werden sollen.
Die SBAA lehnt die vorgeschlagenen Massnahmen entschlossen ab
Die SBAA fordert den Justizminister Beat Jans auf, auf die vorgeschlagenen Verschärfungen des Asylsystems zu verzichten. Der Schutzbedarf von Asylsuchenden und die Einhaltung internationaler Standards können nur durch eine sorgfältige Prüfung ihrer individuellen Fluchtgründe gewährleistet werden. Die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ist dabei essenziell. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen des Schweizer Asylrechts, wie eine genügende Sachverhaltsabklärung, der Zugang zu Rechtsschutz und der Anspruch auf rechtliches Gehör. Diese Grundsätze gelten für alle geflüchteten Personen, die ihr Leben aufs Spiel setzten, um Schutz in der Schweiz zu suchen.