Bun­des­rat Beat Jans plant Ver­schär­fun­gen im Schwei­ze­ri­schen Asylsystem

Ver­fah­rens­ga­ran­tien ste­hen auf dem Spiel

Der neue Jus­tiz­mi­nis­ter Beat Jans hat am 20. Febru­ar 2024 eine Rei­he an Mass­nah­men zur Ver­schär­fung des Schwei­ze­ri­schen Asyl­sys­tems vor­ge­schla­gen. Die­se zie­len dar­auf ab, das bestehen­de Sys­tem zu straf­fen und den Umgang mit Asyl­su­chen­den aus bestimm­ten Her­kunfts­län­dern zu verschärfen.

Asyl­vor­ent­schei­de inner­halb von 24 Stunden

Mit den neu­en Mass­nah­men soll schweiz­weit ein 24-Stun­den Ver­fah­ren umge­setzt wer­den, wel­ches nun bereits in Zürich getes­tet wird.

Inner­halb die­ses kur­zen Zeit­rah­mens sol­len wesent­li­che Abklä­run­gen bei Per­so­nen durch­ge­führt wer­den, die kaum Aus­sicht auf Asyl haben. Dies trifft ins­be­son­de­re bei Asyl­su­chen­den aus Län­dern mit einer Asyl­ge­wäh­rungs­quo­te von weni­ger als 1% wie etwa Alge­ri­en, Tune­si­en und Marokko.

Die SBAA betrach­tet die­sen Vor­schlag kri­tisch. Sie schliesst sich der bereits geäus­ser­ten Kri­tik der Schwei­ze­ri­schen Flücht­lings­hil­fe sowie Amnes­ty Inter­na­tio­nal Schweiz an. Eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung der Flucht­grün­de und des Schutz­be­darfs von Asyl­su­chen­den benö­tigt Zeit. Eine der­art knap­pe Frist von 24 Stun­den reicht bei Wei­tem nicht aus, die­se kom­ple­xe Auf­ga­be ange­mes­sen und sorg­fäl­tig zu erfül­len. Das seit 2019 gel­ten­de beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren ist ohne­hin schon sehr eng getak­tet. Mit einer wei­te­ren Beschleu­ni­gung besteht die Gefahr, dass der Sach­ver­halt unge­nü­gend abge­klärt wird und es zu Fehl­ent­schei­den kommt. Das kann für Geflüch­te­te schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen haben.

Asyl­ge­su­che müs­sen vor­ab schrift­lich begrün­det werden

Geflüch­te­te aus Län­dern mit gerin­gen Aus­sich­ten auf Asyl müs­sen aus­ser­dem ihr Asyl­ge­such schrift­lich begrün­den, bevor das eigent­li­che Ver­fah­ren beginnt. Die SFH bringt die Kri­tik auf den Punkt: «Es darf nicht sein, dass ein Asyl­ge­such dar­an schei­tert, weil eine Per­son zum Bei­spiel nicht schrei­ben kann.» Selbst wenn Geflüch­te­te schrei­ben kön­nen, ist das Ver­fas­sen eines Vor­ab­schrei­bens ohne Kennt­nis des Schwei­zer Rechts­sys­tems und ohne Rechts­bei­stand, äus­serst schwierig.

Asyl­ge­su­che nur noch zu Bürozeiten

Des Wei­te­ren sol­len Asyl­ge­su­che nur noch unter der Woche ein­ge­reicht wer­den kön­nen, um den angeb­li­chen Miss­brauch der Asyl­struk­tu­ren vor­zu­beu­gen. Geflüch­te­te sol­len also am Wochen­en­de nicht in Asyl­zen­tren unter­kom­men dür­fen. Es soll damit ver­hin­dert wer­den, dass die Asyl­un­ter­künf­te wäh­rend den Wochen­en­den als eine Art Über­gangs­un­ter­kunft benutzt wer­den. Vul­nerable Asyl­su­chen­de, wie etwa allein rei­sen­de Frau­en, Fami­li­en, unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge sowie kran­ke oder alte Men­schen, sol­len wei­ter­hin auch am Wochen­en­de auf­ge­nom­men wer­den. Dabei bleibt völ­lig unklar, wie beson­ders vul­nerable Men­schen, wie etwa trau­ma­ti­sier­te Men­schen oder Opfer von Men­schen­han­del so schnell zuver­läs­sig erkannt wer­den sollen.

Die SBAA lehnt die vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men ent­schlos­sen ab

Die SBAA for­dert den Jus­tiz­mi­nis­ter Beat Jans auf, auf die vor­ge­schla­ge­nen Ver­schär­fun­gen des Asyl­sys­tems zu ver­zich­ten. Der Schutz­be­darf von Asyl­su­chen­den und die Ein­hal­tung inter­na­tio­na­ler Stan­dards kön­nen nur durch eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung ihrer indi­vi­du­el­len Flucht­grün­de gewähr­leis­tet wer­den. Die Ein­hal­tung von Men­schen­rechts­stan­dards ist dabei essen­zi­ell. Die vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men ste­hen im Wider­spruch zu den Grund­sät­zen des Schwei­zer Asyl­rechts, wie eine genü­gen­de Sach­ver­halts­ab­klä­rung, der Zugang zu Rechts­schutz und der Anspruch auf recht­li­ches Gehör. Die­se Grund­sät­ze gel­ten für alle geflüch­te­ten Per­so­nen, die ihr Leben aufs Spiel setz­ten, um Schutz in der Schweiz zu suchen.