Am Point de press vom 26.03.2020 nahm Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Staatssekretariats für Migration (SEM) teil. Sie sagte, dass das Asylverfahren fortgesetzt werde, da das SEM einen gesetzlichen Auftrag und der Bundesrat dazu kein Sonderrecht erlassen habe. Die Befragungen würden einige Tage nicht stattfinden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Ansteckungsgefahr auszuschliessen. Die SBAA fordert aus folgenden Gründen weiterhin eine Sistierung der Asylverfahren (siehe Beitrag vom 23.03.2020):
- An der mehrstündigen Befragung nehmen 5 Personen teil. Auch mit den vom SEM geplanten Plexiglasscheiben werden alle Beteiligten nicht genügend geschützt. Die Gesundheit aller Beteiligten hat höchste Priorität. Aus genau diesem Grund hat Deutschland die Asylanhörungen ausgesetzt.
- Die Beteiligten müssen zur Befragung anreisen, obwohl der Bund empfiehlt, möglichst auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verzichten.
- Im Rahmen des Asylverfahrens müssen medizinische Abklärungen gemacht werden. Medizinisches Fachpersonal wird aufgrund der Corona-Krise jedoch anderweitig gebraucht.
Eine Journalistin fragte, wie die asylsuchenden Personen bei einem ablehnenden Entscheid Zugang zum Rechtsschutz erhalten sollen. Barbara Büschi vom SEM antwortete, diese Frage solle man den beauftragten Rechtsschutzorganisationen stellen, wie sie zurzeit ihren Auftrag erfüllen. Aus Sicht der SBAA kann der Rechtsschutz zurzeit aus folgenden Gründen nicht genügend gewährleistet werden:
- Viele Rechtsschutzorganisationen haben ihr Angebot reduziert, arbeiten im Homeoffice, bieten nur noch telefonische Beratung an, oder haben geschlossen. Das Recht auf Beschwerde der asylsuchenden Personen ist dadurch eingeschränkt.
- Die Übersetzung der Gespräche zwischen asylsuchender Person und Rechtsvertretung per Telefon ist kompliziert und es kann schneller zu Missverständnissen kommen.
- Ein faires und korrektes Verfahren kann ohne umfassenden Rechtsschutz nicht gewährleistet werden.