«Das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz wird nicht jedem gewährt, er/sie muss es sich «verdienen». Es sind Regeln erforderlich, nach denen dieses Recht gewährt, begrenzt oder allenfalls auch verweigert werden kann. Wo dies jedoch im Einzelfall zur menschlichen Katastrophe zu werden droht, muss ein Ausweg gefunden werden: Hier kommt das Härtefallrecht zum Zuge. Diese Ausnahmeregelung, die ihre Grundlage in der Verfassung und in der Menschenrechtskonvention hat, bietet der rechtsanwendenden Behörde die Möglichkeit, Menschen in einer schweren persönlichen Notlage eine Aufenthaltsbewilligung aus rein humanitären Gründen zu erteilen.
Der Bericht zeigt auf, wie diese rechtliche Möglichkeit von den kantonalen Behörden, je nach der vorherrschenden politischen Einstellung, unterschiedlich gehandhabt wird; wie sie die einen als Chance, die anderen als Zumutung werten und entsprechend grosszügig oder restriktiv anwenden. Anhand von durch die Beobachtungsstellen dokumentierten Einzelschicksalen wirft der Bericht andererseits ein Licht auf die Betroffenen; auf Menschen, welche zumeist schon seit vielen Jahren in der Schweiz leben, arbeiten, ihre Beziehungen pflegen und denen mit der Ausweisung eine existenzielle Entwurzelung droht. Ihnen, aber auch uns ist zu wünschen, dass die dem Härtefallrecht zugrundeliegende humanitäre Gesinnung auch in Zeiten einer höheren Belastung erhalten bleibt.»
Auszug aus dem Vorwort von Dr. jur. Margrith Bigler-Eggenberger, alt Bundesrichterin
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