Die EU einigt sich auf eine neue Asyl­re­form: Kon­tro­ver­se Ver­schär­fun­gen auf Kos­ten der Menschenrechte

Am 20. Dezem­ber 2023 hat sich die EU auf eine neue Asyl­re­form geei­nigt, die lei­der alles ande­re als ein Erfolg für die Rech­te von geflüch­te­ten Per­so­nen darstellt

Nach jah­re­lan­gen Ver­hand­lun­gen hat sich die EU am 20. Dezem­ber 2023 auf eine Asyl­re­form geei­nigt. Dar­in sind zahl­rei­che Ver­schär­fun­gen vor­ge­se­hen, wel­che auf Kos­ten der Men­schen­rech­te der geflüch­te­ten Per­so­nen gehen.

Die Reform sieht neu Asyl­ver­fah­ren vor, wel­che schon an den EU-Aus­sen­gren­zen durch­ge­führt wer­den sol­len. In Asyl­zen­tren in Grenz­nä­he sol­len Asyl­su­chen­de mit «gerin­gen Auf­nah­me­chan­cen» ein Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen. Bis zur Ent­schei­dung sol­len die Geflüch­te­ten unter haft­ähn­li­chen Bedin­gun­gen unter­ge­bracht wer­den und bei einer Ableh­nung des Asyl­an­trags direkt von dort aus abge­scho­ben wer­den. Bei einer beson­ders hohen Zahl an Schutz­su­chen­den, sol­len auch Geflüch­te­te mit höhe­ren Aner­ken­nungs­chan­cen das Grenz­ver­fah­ren durch­lau­fen. Die­ses Ver­fah­ren soll unter ande­rem als Abschre­ckung die­nen, damit Per­so­nen mit gerin­gen Auf­nah­me­chan­cen erst gar nicht in die EU gelangen.

Zudem wer­den die Kri­te­ri­en für soge­nann­te siche­re Dritt­staa­ten deut­lich aus­ge­wei­tet. Künf­tig wer­den also mehr Län­der als sicher ein­ge­stuft wer­den und Abschie­bun­gen in Län­der wie bei­spiels­wei­se Tune­si­en oder Alba­ni­en wären also wie­der ein­fa­cher mög­lich. Die deut­sche Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on Pro Asyl spricht davon, dass mit der Aus­wei­tung die­ses Kon­zepts «neue men­schen­rechts­wid­ri­ge Deals mit auto­kra­ti­schen Regie­run­gen» zu erwar­ten seien.

Ein wei­te­rer Punkt der Asyl­re­form ist der «Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus». Die­ser soll die Ver­tei­lung der Geflüch­te­ten unter den EU-Staa­ten regeln. Jedes Land soll eine bestimm­te Quo­te an Schutz­su­chen­den auf­neh­men. Wenn ein Staat kei­ne Asyl­su­chen­den auf­neh­men will, kann er sich mit Geld­zah­lun­gen oder Sach­leis­tun­gen «frei­kau­fen».

Vie­le Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, so wie auch die SBAA, sehen die­se Asyl­re­form kri­tisch. Felix Brauns­dorf, Exper­te für Flucht und Migra­ti­on bei Ärz­te ohne Gren­zen spricht von einem «kata­stro­pha­len Tag für die Men­schen, die vor Krieg und Gewalt flie­hen. […] Die Euro­päi­sche Uni­on setzt mit ihrer Asyl­re­form auf Inter­nie­rungs­la­ger, Zäu­ne und Abschie­bun­gen in unsi­che­re Dritt­staa­ten. Das ist ein Kom­pro­miss auf Kos­ten der Menschenrechte.»

Die Asyl­re­form der EU ist kein «Erfolg», wie sie von der EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursu­la von der Ley­en bezeich­net wird, son­dern ein Abbau vom Zugang zu Asyl, eine mas­si­ve Ein­schrän­kung der Rech­te der Schutz­su­chen­den und ist vor allem menschenrechtswidrig.