Men­schen­rech­te blei­ben auf der Strecke

In der Schwei­zer Poli­tik zu Eri­trea und Äthio­pi­en gibt es zwei besorg­nis­er­re­gen­de Entwicklungen. 

Äthio­pi­en – Tausch: Mil­li­ar­den­ge­schäft gegen Menschenrechte

Nun dealt die Schweiz mit Geheimdienstspitzeln(Niss) aus Äthio­pi­en. Damit soll die Iden­ti­tät und Her­kunft von äthio­pi­schen Asyl­su­chen­den in der Schweiz abge­klärt wer­den. Das Regime, wel­ches von Sei­ten der Schweiz wegen sei­ner Miss­ach­tung der Men­schen­rech­te und der pre­kä­ren huma­ni­tä­ren Lage in der Kri­tik steht, soll plötz­lich als ver­trau­ens­wür­di­ger Part­ner dienen.

Der Daten­schutz der betrof­fe­nen Per­so­nen bleibt dabei auf der Stre­cke. Die Schweiz gefähr­det dadurch die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit all­fäl­li­ger Rück­keh­re­rIn­nen und miss­braucht das Ver­trau­en der Schutz­su­chen­den. Das Recht auf Asyl­su­che der all­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te wird ad absur­dum ver­dreht – die­je­ni­gen Behör­den, vor denen die Äthio­pie­rIn­nen flüch­ten, sol­len nun die Macht haben, ihre Iden­ti­tät in der Schweiz festzustellen.

Eri­trea

Bereits am Mitt­woch hat­te die «Rund­schau» bekannt gemacht, dass das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on (SEM) den Sta­tus von 3200 vor­läu­fig auf­ge­nom­me­nen Eri­tre­ern über­prü­fen will. Dabei han­delt es sich um eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge, die ihre Dienst­pflicht geleis­tet haben.

So schreibt die Rund­schau: «Die ers­ten Brie­fe sind bereits ver­schickt: Die Rück­kehr nach Eri­trea sei für sie «zumut­bar», schreibt das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on (SEM) einer Eri­treerin, die seit 2015 in der Schweiz lebt. Und wei­ter: «Das SEM beab­sich­tigt des­halb, ihre vor­läu­fi­ge Auf­nah­me auf­zu­he­ben und den Voll­zug der Weg­wei­sung anzu­ord­nen», so die Behör­de. Für die betrof­fe­ne Eri­treerin ist der Brief ein Schock. Sie hat­te sich auf ein Leben in der Schweiz ein­ge­stellt. Wie Recher­chen der «Rund­schau» zei­gen, ist sie kein Einzelfall.»

Die Schweiz hat kein Rück­über­nah­me mit Eri­trea. Das bedeu­tet, dass wenn Per­so­nen die vor­läu­fi­ge Auf­nah­me ent­zo­gen wird, sie nicht in ihr Her­kunfts­land zurück­ge­schickt wer­den kön­nen. Die Betrof­fe­nen lan­den in der Schweiz also in der Not­hil­fe oder müs­sen untertauchen.

Ein her­ber Schlag; so wer­den jeg­li­che Inte­gra­ti­ons­chan­cen zunich­te gemacht. Sie haben kei­ne Mög­lich­keit mehr zu arbei­ten, kön­nen kei­ne Sprach­kur­se besu­chen und müs­sen in Mas­sen­un­ter­künf­ten woh­nen. Dies vor­aus­sicht­lich über Jah­re hin­weg, denn die Men­schen­rechts­la­ge in Eri­trea wird sich unter dem der­zei­ti­gen Regime kaum nen­nens­wert verbessern.

Die­se Ent­schei­dung stellt eine will­kür­li­che Ver­schlech­te­rung der Lebens­si­tua­ti­on von tau­sen­den Eri­treerIn­nen, die in der Schweiz ein neu­es Zuhau­se gefun­den haben, dar. Indem sie in die Untä­tig­keit der Not­hil­fe­ab­hän­gig­keit gezwun­gen und ihnen jeg­li­che Zukunfts­per­spek­ti­ve genom­men wer­den. Eine der­ar­ti­ge Behand­lung ist menschenverachtend.

Die SBAA ver­ur­teilt vehe­ment die bei­den Ver­schär­fun­gen und mahnt die offi­zi­el­le Schweiz, kei­nen Ver­rat an den Grund­rech­ten zu bege­hen und ihrer Ver­ant­wor­tung gegen­über schutz­su­chen­den Men­schen gerecht zu werden.

SRF Bericht vom 6.4.2018 zu den bei­den The­men: Domi­nik Mei­er: «Simo­net­ta Som­ma­ru­ga: Unter Druck zur Realpolitikerin»