Äthiopien – Tausch: Milliardengeschäft gegen Menschenrechte
Nun dealt die Schweiz mit Geheimdienstspitzeln(Niss) aus Äthiopien. Damit soll die Identität und Herkunft von äthiopischen Asylsuchenden in der Schweiz abgeklärt werden. Das Regime, welches von Seiten der Schweiz wegen seiner Missachtung der Menschenrechte und der prekären humanitären Lage in der Kritik steht, soll plötzlich als vertrauenswürdiger Partner dienen.
Der Datenschutz der betroffenen Personen bleibt dabei auf der Strecke. Die Schweiz gefährdet dadurch die körperliche Unversehrtheit allfälliger RückkehrerInnen und missbraucht das Vertrauen der Schutzsuchenden. Das Recht auf Asylsuche der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird ad absurdum verdreht – diejenigen Behörden, vor denen die ÄthiopierInnen flüchten, sollen nun die Macht haben, ihre Identität in der Schweiz festzustellen.
Eritrea
Bereits am Mittwoch hatte die «Rundschau» bekannt gemacht, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Status von 3200 vorläufig aufgenommenen Eritreern überprüfen will. Dabei handelt es sich um eritreische Staatsangehörige, die ihre Dienstpflicht geleistet haben.
So schreibt die Rundschau: «Die ersten Briefe sind bereits verschickt: Die Rückkehr nach Eritrea sei für sie «zumutbar», schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) einer Eritreerin, die seit 2015 in der Schweiz lebt. Und weiter: «Das SEM beabsichtigt deshalb, ihre vorläufige Aufnahme aufzuheben und den Vollzug der Wegweisung anzuordnen», so die Behörde. Für die betroffene Eritreerin ist der Brief ein Schock. Sie hatte sich auf ein Leben in der Schweiz eingestellt. Wie Recherchen der «Rundschau» zeigen, ist sie kein Einzelfall.»
Die Schweiz hat kein Rückübernahme mit Eritrea. Das bedeutet, dass wenn Personen die vorläufige Aufnahme entzogen wird, sie nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Die Betroffenen landen in der Schweiz also in der Nothilfe oder müssen untertauchen.
Ein herber Schlag; so werden jegliche Integrationschancen zunichte gemacht. Sie haben keine Möglichkeit mehr zu arbeiten, können keine Sprachkurse besuchen und müssen in Massenunterkünften wohnen. Dies voraussichtlich über Jahre hinweg, denn die Menschenrechtslage in Eritrea wird sich unter dem derzeitigen Regime kaum nennenswert verbessern.
Diese Entscheidung stellt eine willkürliche Verschlechterung der Lebenssituation von tausenden EritreerInnen, die in der Schweiz ein neues Zuhause gefunden haben, dar. Indem sie in die Untätigkeit der Nothilfeabhängigkeit gezwungen und ihnen jegliche Zukunftsperspektive genommen werden. Eine derartige Behandlung ist menschenverachtend.
Die SBAA verurteilt vehement die beiden Verschärfungen und mahnt die offizielle Schweiz, keinen Verrat an den Grundrechten zu begehen und ihrer Verantwortung gegenüber schutzsuchenden Menschen gerecht zu werden.
SRF Bericht vom 6.4.2018 zu den beiden Themen: Dominik Meier: «Simonetta Sommaruga: Unter Druck zur Realpolitikerin»