Jun­ge Fami­lie soll getrennt werden

Die Schwei­ze­ri­sche Beob­ach­tungs­stel­le für Asyl- und Aus­län­der­recht (SBAA) for­dert einen huma­nen Umgang mit so genann­ten Dub­lin-Fäl­len. Die Sonn­tags­Zei­tung berich­tet von einer jun­gen syri­schen Fami­lie die getrennt wer­den soll – das ist kein Einzelfall

Obwohl das Paar nach isla­mi­schem Recht ver­hei­ra­tet ist und eine klei­ne Toch­ter hat, soll die Mut­ter und das vier­mo­na­ti­ge Kind nach Kroa­ti­en zurück­ge­schafft wer­den. Bereits 2015 wur­de die damals im zwei­ten Monat schwan­ge­re Rozan Dawoud in Fes­seln nach Kroa­ti­en zurück­ge­führt. Hoch­schwan­ger gelang ihr im Mai 2016 nach mehr­ma­li­gen Ver­su­chen die erneu­te Ein­rei­se in die Schweiz. Am 16. Mai 2016 brach­te sie ihre Toch­ter Myaz in Thun zur Welt. Die Klei­ne hat einen Herz­feh­ler und muss regel­mäs­sig zu ärzt­li­chen Kon­trol­len gehen. Das Paar setzt alles dar­an, um in der Schweiz zusam­men zu leben, er (vor­läu­fig auf­ge­nom­men) arbei­tet und kommt für die Fami­lie auf. Mitt­ler­wei­le hat das Paar einen Anwalt hin­zu­ge­zo­gen und auf­grund einer hän­gi­gen Beschwer­de vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wur­de ein Voll­zugs­stopp ver­an­lasst. Nun kön­nen Doku­men­te zum Herz­feh­ler ihrer klei­nen Toch­ter und zur ange­streb­ten Stan­des­amt­li­chen Hei­rat in der Schweiz nach­ge­reicht werden.

Arti­kel «Die Asyl­be­hör­de reisst eine Fami­lie aus­ein­an­der», Sonn­tags­Zei­tung vom 10.9.2017: Sei­te 1 und Sei­te 2.

Lei­der ist der geschil­der­te Fall kein Ein­zel­fall. Der SBAA sind meh­re­re Fäl­le bekannt, bei denen trotz wich­ti­ger per­sön­li­cher Grün­de, die Rück­füh­rung in den Dub­lin-Erst­staat für wich­ti­ger befun­den wur­de. Dies obwohl das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on (SEM) die Mög­lich­keit hat, ein Asyl­ver­fah­ren in der Schweiz durch­zu­füh­ren, wenn huma­ni­tä­re Grün­de einer Rück­wei­sung in das ers­te Dub­lin-Land entgegenstehen.

So auch im Fall von «Ney­la»
Fall 310: «Ney­la» flieht aus Eri­trea, weil sie wegen der Flucht ihres Soh­nes aus dem Mili­tär, mehr­fach inhaf­tiert wur­de. Sie reis­te über Ita­li­en zu ihrem vor­läu­fig auf­ge­nom­me­nen Sohn in die Schweiz ein. In der Schweiz ange­kom­men erhielt sie einen Nicht­ein­tre­tens­ent­scheid, ohne Prü­fung der indi­vi­du­el­len Garan­tien für eine gerech­te Unter­brin­gung in Ita­li­en. Sie ist 70 Jah­re alt und gesund­heit­lich ange­schla­gen, ihr Sohn will sich um sie küm­mern, in der Schweiz darf sie trotz­dem nicht bleiben.

Die Schweiz ent­schei­det sich in Dub­lin-Fäl­len zu häu­fig für einen stur büro­kra­ti­schen Weg, ohne die Situa­ti­on der betrof­fe­nen Per­so­nen gebüh­rend zu beach­ten. Das muss sich ändern!